Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Bereich Neu-Ulm: Kontrollen der Poser und getunter Fahrzeuge gehen weiter

In den Abendstunden des 30.07.2021, fand eine Schwerpunktkontrolle der Poser- und Tuningszene im Stadtgebiet Neu-Ulm statt.

Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Neu-Ulm wurden hierbei durch Kräfte der VPI Neu-Ulm und der Kontrollgruppe Poser/Tuning des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West unterstützt. Da am frühen Abend ein Gewitter mit Starkregen über das Stadtgebiet zog, waren im Anschluss weniger Fahrzeuge der Szene unterwegs als in der Vergangenheit. Dennoch wurden insgesamt 51 Pkw einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Bei vier Fahrzeugen wurde festgestellt, dass durch Manipulation die Betriebserlaubnis erlöschen war. An zweien dieser Fahrzeuge war die Auspuffanlage so verändert worden, dass die erlaubte Geräuschentwicklung deutlich überstiegen war. Ein Fahrzeugführer stand zudem augenscheinlich unter Drogeneinfluss. Ein durchgeführter Schnelltest bestätigte diesen Verdacht und es wurde deshalb eine Blutentnahme vorgenommen. Das Polizeipräsidium Ulm führte begleitend ebenfalls Kontrollen durch (wir berichteten).

Autofahrerin mit zu lauter Abgasanlage
Gegen 20.20 Uhr wurde in der Elchinger Straße in Thalfingen eine 46-jährige Pkw-Fahrerin einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die verbaute Abgasanlage zu laut und den zulässigen Geräuschpegel überschritt. Zur Durchführung eines Gutachtens wurde der Pkw sichergestellt. Die 46-Jährige erwartet nun eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige nach der Straßenverkehrszulassungsordnung, da durch die Abgasanlage die Betriebserlaubnis erloschen war.

Reifen passten nicht zum Pkw und waren teils abgefahren
Am Freitagabend, gegen 21.20 Uhr, wurde ein 23-Jähriger im Bereich der Insel einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Kombination der Reifen zum Pkw nicht ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen war, zudem unterschritten auch die hinteren Reifen die zulässige Profiltiefe. Den 23-jährigen Fahrzeugführer sowie den Halter erwartet nun eine Beanstandung nach der jeweiligen Verkehrsordnungswidrigkeit. Eine Fahrtunterbindung musste bei dem 23-Jährigen nicht veranlasst werden.

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