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Fahrer eines Sattelzuges rangiert unter Alkoholeinfluss mit Folgen

Nicht ohne Folgen blieben die Fahrmanöver beim Rangieren eines Sattelzuges in Senden an der Iller. Mit Navi und Alkohol.
Am Freitagabend, gegen 19.30 Uhr, wurde ein 55-jähriger Kraftfahrer durch sein Navigationsgerät fehlgeleitet, so dass die Fahrt mit seinem 40-Tonnen-Sattelzug in einer engen Sackgasse endete. Der Lkw-Fahrer mit bulgarischer Herkunft versuchte seinen Sattelzug durch Rangieren zu befreien. Dabei stieß der Sattelauflieger gegen eine Garagenwand, die hierdurch massiv beschädigt wurde. Gleiches gilt für den Auflieger, dessen Außenwand aufgerissen wurde und einen nicht unerheblichen Schaden erlitt. Der Fahrer setzte trotz des Anstoßes seine Befreiungsbemühungen fort und stieß nun mit der Sattelzugmaschine frontal gegen einen geparkten Pkw. Erst jetzt stoppte der bulgarische Kraftfahrer seine Wendemanöver.

Bei der Unfallaufnahme konnte Alkoholgeruch bei ihm festgestellt werden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit (0,5 bis 1,1 Promille). Für die beschädigte Garage bestand Einsturzgefahr, so dass durch eine beauftragte Firma provisorische Stützen angebracht wurden. Für den verkeilten Sattelzug wurde ein Abschleppunternehmen beauftragt, das es schaffte den Sattelzug zu befreien und auf einen geeigneten Abstellplatz zu schleppen. Durch die Wendemanöver des alkoholisierten Lkw-Fahrer entstand ein noch nicht näher zu beziffernder Sachschaden von mehreren tausend Euro. Der Bulgare musste zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Sicherheit hinterlegen und leistete hierfür eine Zahlung von über 500 Euro.

Hinzugezogener Landsmann hat nun ebenfalls ein Problem
Da der bulgarische Kraftfahrer der deutschen Sprache nicht mächtig war, kam ein hinzugerufener Landsmann aus Vöhringen mit seinem Pkw zur Unfallstelle um zu übersetzen. Aber auch dieser Mann war alkoholisiert und hatte einen Atemalkoholwert im Bereich einer Ordnungswidrigkeit. Den 62-jährigen Bulgaren erwartet nun ein Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Beiden Betroffenen wurde die Weiterfahrt mit ihren jeweiligen Kraftfahrzeugen untersagt.





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