Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Fahrer unter Einfluss von Drogen und Alkohol in Neu-Ulm

In der Nacht von Freitag, 29.04.2022, auf Samstag, 30.04.2022, kam es im Dienstbereich der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu mehreren Alkohol- sowie einer Drogenfahrt.

Gegen 23.30 Uhr wurde zunächst ein 25-jähriger Pkw-Führer im Bereich der Gartenstraße / Luitpoldstraße in Neu-Ulm einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellten die eingesetzten Polizeibeamten betäubungsmittelbedingte Auffälligkeiten bei dem Mann fest. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass gegen ihn ein aktueller Haftbefehl bestand und er über keine erforderliche Fahrerlaubnis verfügte. Der 25-Jährige wurde hierauf zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Des Weiteren konnte er hier, durch eine Zahlung in Höhe von 800 Euro den Haftbefehl abwenden.

Um 01.00 Uhr wurde ein E-Scooter-Fahrer in der Augsburger Straße in der Neu-Ulmer Innenstadt angehalten und kontrolliert. Bei dem 18-jährigen Fahrzeugführer konnte Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Atemalkoholwert, welcher über der 0,5-Promille-Grenze lag. Hierauf wurde ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest bei der Polizeiinspektion in Neu-Ulm durchgeführt.

Gegen 04.15 Uhr wurde ein weiterer E-Scooter-Fahrer, ebenfalls in der Augsburger Straße, einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Bei dem 29-Jährigen wurde Alkoholgeruch bemerkt, ein Atemalkoholtest erbrachte einen Atemalkoholwert von über 1,1 Promille. Der Fahrzeugführer wurde hierauf zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Weiterhin wurde eine Sicherheitsleistung von dem Mann erhoben, da er über keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügt.

Bei allen drei Verkehrsteilnehmern wurde die Weiterfahrt unterbunden. Den 25-jährigen Pkw-Fahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Drogenfahrt. Auf den E-Scooter-Fahrer, der über der 0,5-Promille-Grenze lag, kommen eine Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein empfindliches Bußgeld und ein Fahrverbot zu. Den E-Scooter-Fahrer, welcher über 1,1 Promille-Grenze lag, erwarten ein Strafverfahren wegen der begangenen Trunkenheitsfahrt sowie ein Entzug der Fahrerlaubnis.

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