Illertissen: 10-Jähriger fährt mit Hoverboard zur Schule
Am 26.10.2018 wurde ein 10-Jähriger von den Beamten dabei beobachtet, wie er mit einem Hoverboard in der Dietenheimer Straße, also auf öffentlichem Verkehrsgrund, unterwegs war.
Das einachsige Spielgerät ist mit einem Elektroantrieb ausgestattet. Es erreicht eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h und überschreitet dadurch die gesetzliche Grenze von 6 km/h. Somit ist es als Kraftfahrzeug einzuordnen und deshalb zulassungspflichtig. In Deutschland können Hoverboards jedoch nicht zugelassen werden, da sie die Merkmale zulassungspflichtiger Fahrzeuge nicht erfüllen. Für die Benutzung des besagten Spielgeräts ist zudem ein Führerschein erforderlich, den der Junge natürlich noch nicht hat. Außerdem muss für ein Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, was für ein Hoverboard allerdings nicht möglich ist. Deswegen liegt noch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor.
Da das Hoverboard in vorliegendem Fall jedoch von einem Kind geführt wurde, muss dieses keine Ahndung befürchten. Seine 33-jährige Mutter allerdings wird strafrechtlich wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt. Wichtig zu wissen ist, dass auch eine private Haftpflichtversicherung bei Unfällen im öffentlichen Verkehrsraum nicht für verursachte Schäden aufkommt. Hoverboards dürfen nur auf Privatgelände benutzt werden.