Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Illertissen/Vöhringen: Polizei ahndet Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung

Auch am 22.04.2020 hatten es die Streifen der Polizeiinspektion Illertissen mit mehreren Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung zu tun.

Am 22.04.2020 teilte ein Zeuge gegen 11.30 Uhr bei der Polizei Illertissen mit, dass eine Nachbarin Besuch empfangen würde. Bei Eintreffen der Streife in Illertissen konnte eine 34-Jährige mit ihrem Kind, sowie die 35-jährige Wohnungsinhaberin und deren Kind, angetroffen werden. Beide Minderjährige hielten sich im Kinderzimmer auf und spielten zusammen. Die beiden Mütter wurden über die geltenden Regelungen im Sinne der Ausgangsbeschränkungen belehrt. Anschließend verließ die Besucherin mit ihrem Kind die Wohnung. Sowohl gegen die Wohnungsinhaberin, als auch gegen ihre Bekannte wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstellt.

Am gestrigen Mittwoch stellten Beamte der Bereitschaftspolizei Königsbrunn, die zur Unterstützung der Polizei Illertissen eingesetzt waren, gegen 15.00 Uhr eine Gruppe von drei Jugendlichen im Alter von 16 bis 22 Jahren fest, die auf einer Parkbank am Weiher ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand saßen. Alle Drei hielten sich dort ohne einen triftigen Grund auf. Sie wurden bezüglich der momentan geltenden Ausgangsbeschränkung belehrt. Da sie sich einsichtig zeigten, wurde auf die Erstattung einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz verzichtet. Die Beamten erteilten den Jugendlichen einen Platzverweis, dem sie sogleich nachkamen.

Ebenfalls am 22.04.2020 konnten durch Beamte der Polizei Illertissen, gegen 23.00 Uhr, im Rahmen der Streife im Bereich Kirchplatz in Vöhringen diverse Stimmen aus Richtung des dortigen Schulgeländes gehört werden. Bei Annäherung der Beamten flüchteten vier bis sechs Jugendliche in verschiedene Richtungen. Vor Ort wurden mehrere Bierflaschen und Betäubungsmittelzubehör aufgefunden. Später kehrten zwei Jugendliche zum Einsatzort zurück. Bei Erkennen der Beamten versuchten die Beiden, erneut zu flüchten. Einer von ihnen, ein 27-Jähriger, konnte jedoch festgesetzt werden. Er räumte auf Nachfrage ein, sich zuvor an genannter Örtlichkeit mit mehreren Bekannten zum Bierkonsum getroffen zu haben. Der Betäubungsmittelverdacht erhärtete sich nicht. Gegen den Betroffenen wurde sowohl eine Anzeige nach der Stadtsatzung erstattet, da an der Tatörtlichkeit der Alkoholkonsum grundsätzlich untersagt ist, als auch nach dem Infektionsschutzgesetz.

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