Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichtenTOP-Nachrichten

Kreisaustritt Neu-Ulm: NUXIT vom Tisch – Innenministerium lehnt Kreisfreiheit ab – mit Stellungnahme der Stadt Neu-Ulm

Überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls sprechen gegen Kreisaustritt Neu-Ulms – Innenministerium lehnt Kreisfreiheit der Großen Kreisstadt ab

Das Innenministerium lehnt den Antrag der Großen Kreisstadt Neu-Ulm vom März 2018 auf Erklärung der Kreisfreiheit ab. Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Ministerrat berichtet. Im Rahmen der Gesamtabwägung hat die Prüfung ergeben, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls gegen eine Auskreisung sprechen.

Herrmann sieht die Voraussetzungen für den Antrag als nicht gegeben an: „Es fehlen hinreichend konkrete Konzepte, durch wen und wie die kommunalen Aufgaben im Falle einer Auskreisung künftig erledigt werden sollen. Auch sind die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm nach wie vor ungeklärt.“ Erforderlich wäre vor allem eine Vereinbarung über die drei hochdefizitären Krankenhäuser. Damit seien keine belastbaren Aussagen über die finanziellen Auswirkungen einer Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm möglich. Zu befürchten wäre aber eine deutliche Anhebung der Kreisumlage zulasten der kreisangehörigen Gemeinden.

Auch der Landkreis Neu-Ulm spricht sich gegen eine Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm aus. Er begründet dies mit der wechselseitigen Verflechtung zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm, der maßgeblich für die positive Entwicklung des Landkreises gewesen sei. Darüber hinaus werde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises im Falle einer Auskreisung erheblich gemindert, da die Stadt wesentlich zur Finanzkraft des Landkreises beitrage. Auch sei kein Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar. Es sei keine Effizienzsteigerung bei der Aufgabenerfüllung zu erwarten. Stattdessen würden vermeidbare Parallelstrukturen geschaffen. Ebenfalls gegen eine Erklärung der Kreisfreiheit haben sich die IHK Schwaben sowie die Kreistagsfraktionen der CSU, der Freien Wähler, der SPD und der Grünen ausgesprochen.

Die Große Kreisstadt Neu-Ulm begründete ihren Antrag damit, dass sie mit ihren rund 63.000 Einwohnern die gesetzliche Mindesteinwohnerzahl für eine kreisfreie Stadt überschreite und in ihrer zentralörtlichen Bedeutung gemeinsam mit der Stadt Ulm, ihrer Verwaltungs- und Steuerkraft und ihrer Schul- und Krankenhausinfrastruktur mit kreisfreien Gemeinden vergleichbar sei. Im Ergebnis führte die Prüfung durch das Innenministerium jedoch unter Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises und der verbleibenden kreisangehörigen Gemeinden dazu, dass dem Antrag nicht stattzugeben ist. Die Staatsregierung werde aber insgesamt im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte in Bayern noch weiter gestärkt werden können.

Stellungnahme der Stadt Neu-Ulm zur Entscheidung des Innenministeriums

„Die Interessen der Stadt Neu-Ulm werden um des Friedens willen geopfert“, sagt Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg zur Entscheidung des Innenministeriums, die von der Stadt Neu-Ulm angestrebte Kreisfreiheit abzulehnen.

Noerenberg ist sich sicher: Mit der Entscheidung ist das Problem nicht gelöst, sondern nur an die nächste Politiker-Generation weitergegeben. Denn: Die Stadt Neu-Ulm wächst konstant weiter, hat die 60.000 Einwohner-Marke bereits gerissen und die Einwohnerzahl entwickelt sich wohl auch weiterhin steigend.

Die Entscheidung des Innenministeriums ist für die Stadt Neu-Ulm nicht nachvollziehbar. Der Artikel 5 der Bayerischen Gemeindeordnung formuliert rechtliche Voraussetzungen für eine mögliche Auskreisung. Diese werden nach Auffassung der Stadt Neu-Ulm allesamt erfüllt.

Bisher liegt der Stadt keine schriftliche Erklärung des Innenministeriums für die Entscheidung vor. Daher kann im Folgenden lediglich Bezug auf eine allgemeine Pressemitteilung des Staatsministeriums genommen werden.

Finanzen:

Das Innenministerium begründet seine Entscheidung unter anderem mit einer begrenzten Leistungsfähigkeit des Landkreises. Hier bezieht die Stadt Neu-Ulm folgendermaßen Stellung:

Das Argument der reduzierten finanziellen Leistungsfähigkeit ist nicht nachvollziehbar. Die Berechnungen der Stadt, des Landkreises und des Finanzministeriums haben unabhängig voneinander ergeben, dass Stadt und Landkreis auch mit einer Auskreisung der Stadt Neu-Ulm voraussichtlich leistungsfähig bleiben werden.

Die Stadt Neu-Ulm stellt sich die Frage: Welche Grundlagen haben zu der Erkenntnis geführt, dass die Leistungsfähigkeit in Gefahr sein soll? Wenn die Kreisumlage ohne die Stadt Neu-Ulm stark ansteigen würde, ist dies vielmehr ein Zeichen dafür, dass Neu-Ulm jetzt schon übermäßig viel Kreisumlage bezahlt.

Es bleibt zu befürchten, dass die angesprochene Kreisumlage auch dann steigt, wenn die Stadt Neu-Ulm kreisangehörig bleibt – nämlich dann, wenn es nicht gelingt, das Defizit der Kreisspitalstiftung Weißenhorn zu reduzieren.

Krankenhäuser:

Auch die Argumentation zu den Krankenhäusern kann die Stadt Neu-Ulm nicht nachvollziehen. Die Stadt Neu-Ulm hat immer und zu jeder Zeit um Lösungen gerungen. Auch wenn die Stadt Neu-Ulm kein Krankenhaus benötigt, um die Gesundheitsversorgung der Neu-Ulmerinnen und Neu-Ulmer zu gewährleisten, wäre sie bereit gewesen, einen Teil des Defizits der Klinik entsprechend der Bevölkerungsverhältnisse zu übernehmen, um ihren Beitrag an einer positiven Entwicklung beizusteuern. Auch ein Erwerb der Donauklinik stand als mögliche Option im Raum.

Aufgabenverteilung:

Zum Vorwurf, es würden „hinreichend konkrete Konzepte fehlen, durch wen und wie die kommunalen Aufgaben im Falle einer Auskreisung erledigt werden sollen“ sagt die Stadt: Es ist klar, dass noch keine klare Aufgabenverteilung vorliegt. Diese hätte durch die Stadt im Rahmen der Entscheidung für eine Kreisfreiheit weiter konkretisiert und konzeptualisiert werden müssen.

Die Stadt hat für jede einzelne Aufgabe ausführlich dargelegt, wie sie diese künftig erledigen möchte. Konkrete Konzepte und Vereinbarungen fehlen, weil der Landkreis zur Zusammenarbeit nicht immer bereit war.

Auch vermag man die Argumentation hinsichtlich der Doppelstrukturen nicht nachzuvollziehen: Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt bereits jetzt Aufgaben erfüllt, die eigentlich in der Zuständigkeit des Landkreises liegen, sind in den letzten Jahren Doppelstrukturen entstanden, die nunmehr durch eine Kreisfreiheit reduziert und gestrafft hätten werden könnten.

Aus Sicht der Stadt Neu-Ulm wirft die Entscheidung des Innenministeriums und die entsprechende Begründung mehr Fragen auf, als sie beantwortet:

  • Wird die Stadt Neu-Ulm weiterhin zu Lasten der Neu-Ulmer Steuerzahler finanziell doppelt belastet, weil sie Aufgaben übernimmt und bezahlt, für die eigentlich der Landkreis zuständig wäre?
  • Wann erhält die Stadt Neu-Ulm hierfür einen Ausgleich und in welcher Höhe?
  • Werden jetzt weitaus kleinere und weniger leistungsfähige kreisfreie Städte zurückgekreist?
  • Wie plant der der Landkreis, die Bedürfnisse der zunehmend wachsenden Stadt Neu-Ulm zu befriedigen und eine gerechte Verteilung innerhalb des Landkreises herzustellen?

Für Oberbürgermeister Noerenberg ist klar: „Auch die Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf ein öffentliches Wohl! Für mich ist es absolut unverständlich, wie ich den Bürgern erklären soll, dass es klare rechtliche Vorschriften gibt, die einen Sachverhalt regeln, die bayerische Politik diese aber nicht berücksichtigt. So kann das Vertrauen in die Politik und auch in einen Rechtsstaat in der Bevölkerung nicht gestärkt werden“.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.