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Landkreis Neu-Ulm: Aufruf zur Impf-Registrierung der Priorisierungsgruppe 2

Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich im Impfportal zu registrieren – Konzentration auf Priorisierungsgruppe 2

Die Impfungen für die Priorisierungsgruppe 1 in den Impfzentren des Landkreises Neu-Ulm, die im bayernweiten Impfportal registriert sind, sind weitgehend umgesetzt. Aktuell fallen noch Einzelfälle unter die Gruppe der über 80-Jährigen, welche die höchste Priorität bei den Impfungen haben und sich für Impfungen im bayernweiten Impfportal registriert haben. Damit können sich die Impfzentren jetzt verstärkt auf die Priorisierungsgruppe 2 konzentrieren. Deshalb sind Personen, die zur Priorisierungsgruppe 2 gehören, aufgerufen, sich im Impfportal zu registrieren, falls dies noch nicht erfolgt ist. Eine Übersicht, wer zur Priorisierungsgruppe 2 gehört folgt unten.

Um einen Impftermin zu erhalten, muss man sich zuerst im bayernweiten Impfportal registrieren. Sie können sich das Impfzentrum nicht aussuchen. Das Impfzentrum, das für Sie zuständig ist, wird anhand Ihres Wohnortes automatisch ermittelt.

Nach Möglichkeit soll die Online-Registrierung genutzt werden:

  • Melden Sie sich online an unter www.impfzentren.bayern
  • Geben Sie Ihre notwendigen Daten ein.
  • Sie erhalten eine E-Mail zur Verifizierung. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
  • Sobald ein freier Termin zur Verfügung steht, erhalten Sie von dem Impfzentrum, das für Sie zuständig ist, einen Terminvorschlag per E-Mail oder SMS.
  • Termin bitte bestätigen.

Über das Online-Portal können nur Registrierungen vorgenommen werden, wenn Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen. Bitten Sie gegebenenfalls Ihre Familie oder andere Personen, denen Sie vertrauen, um Unterstützung. Mit derselben E-Mail-Adresse können bis zu fünf Registrierungen unterschiedlicher Personen vorgenommen werden.

Oder wenden Sie sich telefonisch an die Hotline des Landkreises zum Impfen.

  • Telefon 0731/70 40 50 60
  • Montag – Sonntag 08.00 bis 18.00 Uhr

Die Mitarbeiter der Hotline übernehmen für Sie die  Registrierung. Sobald es einen freien Termin für Sie gibt, werden Sie wieder angerufen.

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beruht. Zur Priorisierungsgruppe 2 gehören:

  • Personen über 70 Jahre
  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung.
  • Personen nach einer Organtransplantation.
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression).
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen.
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40).
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet hat oder an einer der oben genannten Erkrankungen leidet und die von dieser Person oder einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren.
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur.
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

Impfungen mit AstraZeneca künftig nur noch über Arztpraxen

Des Weiteren sind die Erstimpfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca am Sonntag, 18.04.2021, in den Impfzentren in ganz Bayern ausgelaufen. Damit finden nur noch die Zweitimpfungen mit AstraZeneca in den Impfzentren statt sowie Erst- und Zweitimpfungen mit den bisher zugelassen Impfstoffen BioNTech und Moderna. Der Impfstoff AstraZeneca wird dann künftig nur noch über die Arztpraxen verimpft. Nachdem die Ärztinen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten genauer kennen und dadurch einen besseren Einblick in die gesundheitliche Vorgeschichte haben, findet eine entsprechende Aufklärung über die Arztpraxen zum Impfstoff statt. Nach der Entscheidung, dass AstraZeneca nur noch an Bürgerinnen und Bürger verimpft werden soll, die über 60 Jahre alt sind, waren zuletzt in den Impfzentren freie Termine für eine Impfung mit AstraZeneca übrig geblieben. Dieser Impfstoff wird nun für die noch ausstehenden Zweitimpfungen verwendet.

Zahlen zu den Impfungen im Landkreis Neu-Ulm

Insgesamt wurden bis einschließlich Sonntag, 18.04.2021, 42.993 Impfungen im Landkreis Neu-Ulm vorgenommen. Davon entfallen 32.194 auf die Erstimpfungen und 10.799 auf Zweitimpfungen. Teilweise in den Zahlen berücksichtigt sind bereits die Impfungen, die über die Hausärzte erfolgen. Bis jetzt wurden 4.607 Impfungen (alles Erstimpfungen) über die Hausärzte gemeldet. Dies entspricht aber noch nicht dem tatsächlichen Stand, da es keine Meldepflicht der Hausärzte an den Landkreis Neu-Ulm gibt und der Landkreis die Infos über diese Zahlen über die Regierung von Schwaben erhält, wodurch es aufgrund der Meldeketten zu Verzögerungen in der Aktualität kommt. Die Hausärzte dürfen seit Anfang April gegen das Coronavirus impfen, was einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie bedeutet.

Nachdem die Impfstofflieferungen gesteigert werden sollen, hat der Landkreis Neu-Ulm die Impfkapizitäten in seinen Impfzentren optimiert. So wurden die Öffnungszeiten ausgeweitet und das Impfzentrum in Neu-Ulm erweitert. Damit sind jetzt rund 1.100 Impfungen über die Impfzentren pro Tag möglich. Diese sollen – nach der angekündigten weiteren Steigerung der Impfstoffmengen – auf 1.600 Impfungen pro Tag erhöht werden.

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