Gemeinden & LandratsämterLandkreis Neu-UlmRegionalnachrichtenTOP-Nachrichten

Landkreis Neu-Ulm ruft zur Registrierung für einen Impftermin auf

Rund 34 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neu-Ulm haben mittlerweile ihre erste Impfung empfangen. Jeder, der sich gegen das Coronavirus im Impfzentrum impfen lassen möchte, ist gebeten, sich im bayernweiten Impfportal zu registrieren.
Wer über den Arzt geimpft wurde, wird gebeten, sein Konto im bayernweiten Registrierungsportal zu löschen.

Um einen Impftermin in einem Impfzentrum des Landkreises zu erhalten, muss man sich zuerst im bayernweiten Impfportal registrieren. Sie können sich das Impfzentrum nicht aussuchen. Das Impfzentrum, das für Sie zuständig ist, wird anhand Ihres Wohnortes automatisch ermittelt.

Nach Möglichkeit soll die Online-Registrierung genutzt werden:

  • Melden Sie sich online an unter https://impfzentren.bayern/citizen/
  • Geben Sie Ihre notwendigen Daten ein.
  • Sie erhalten eine E-Mail zur Verifizierung. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
  • Sobald ein freier Termin zur Verfügung steht, erhalten Sie von dem Impfzentrum, das für Sie zuständig ist, einen Terminvorschlag per E-Mail oder SMS.
  • Termin bitte bestätigen.

Über das Online-Portal können nur Registrierungen vorgenommen werden, wenn Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen. Bitten Sie gegebenenfalls Ihre Familie oder andere Personen, denen Sie vertrauen, um Unterstützung. Mit derselben E-Mail-Adresse können bis zu fünf Registrierungen unterschiedlicher Personen vorgenommen werden.

Oder wenden Sie sich telefonisch an die Hotline des Landkreises zum Impfen:

  • Telefon 0731/70405060
  • Montag – Sonntag 08.00 – 18.00 Uhr

Die Mitarbeiter der Hotline übernehmen für Sie die Registrierung. Sobald es einen freien Termin für Sie gibt, werden Sie wieder angerufen.

Bitte alle Unterlagen, Bescheinigungen und Atteste zum Impftermin mitbringen
Zum Impftermin bitte alle notwendigen Unterlagen wie Impfausweis, Unterlagen wie Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste, Atteste vom Arzt zum Nachweis der Krankheit, Krankenversichertenkarte und Personalausweis mitbringen. Des Weiteren ist bei einer berufsbedingten Priorisierung für eine Impfung eine Bescheinigung des Arbeitgebebers mitzubringen. Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen benötigen eine Bescheinigung über die Pflegestufe.

Personen, die bereits einen Impftermin erhalten haben, werden gebeten, diesen auch wahrzunehmen und nicht unentschuldigt fernzubleiben.

Impfungen beim Arzt
Auch die Ärzte können seit Anfang April Impfungen vornehmen. Erkundigen Sie sich hierzu direkt in der Praxis Ihres Arztes. Personen, die sich über ihren Arzt impfen lassen, müssen sich nicht im bayernweiten Impfportal registrieren. Sollten Sie über Ihren Arzt geimpft worden sein und trotzdem im Impfportal registriert sein, bitten wir Sie, Ihren Account im Impfportal zu löschen.

Auch im umgekehrten Fall – wenn Sie einen Termin im Impfzentrum erhalten haben und bei Ihrem Arzt noch auf der Warteliste stehen – bitten wir Sie, Ihrem Arzt Bescheid zu sagen, damit andere Personen auf der Liste nachrücken können.

Wer im Impfzentrum seine erste Impfung erhalten hat, soll auch seinen zweiten Termin im Impfzentrum wahrnehmen. Das gleiche gilt auch für Impftermine bei den Ärzten. Eine Vermischung wie z. B. erster Termin im Impfzentrum und zweiter Termin beim Arzt sollte unbedingt vermieden werden. Solche Vermischungen erschweren zum einen die Organisation und können die empfohlenen Abstände zwischen den beiden Impfungen, um einen möglichst hohen Impfschutz zu gewährleisten, verzerren.

 

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.