Mit nicht gekennzeichneter Drohne zum Nachbarhaus geflogen
In Weißenhorn erhielt ein Mann nun eine Anzeige von der Polizei, weil er mit seiner Drohne flog, an dieser aber etwas Wichtiges fehlte.
Am Donnerstagabend meldete sich eine Bürgerin bei der Polizei und teilte mit, dass vom Nachbarbalkon aus eine Drohne gestartet wurde. Das Fluggerät soll nun in unmittelbarer Nähe ihres Wohnhauses und des nachbarlichen Balkons fliegen. Eine Überprüfung durch eine Streife ergab, dass ein 24-jähriger Mann eine Drohne gestartet hatte. Das Fluggerät wäre aufgrund seines Gewichts (300 Gramm) kennzeichnungspflichtig gewesen. Zudem war die Drohne mit einer Kamera ausgestattet. Sie hatte jedoch keine Bildaufnahmen vom Haus/den Wohnungen der Nachbarn gemacht. Dennoch erhält der Pilot nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil die Drohne nicht gekennzeichnet war und über Wohngrundstücken geflogen ist.