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Mitarbeiter weiter im Visier: Betrüger verlangen Codes von Guthabenkarten

Ob per E-Mail oder über einen Messengerdienst – Betrüger gelangen immer wieder unter einem Vorwand an Codes von Guthabenkarten. Aktuell entstand so ein Sachschaden in dreistelliger Höhe im Stadtgebiet von Illertissen.

Was ereignete sich aktuell?
Am Montagnachmittag, 06.09.2021, bekam die Angestellte einer Firma im Stadtgebiet eine E-Mail von ihrem vermeintlichen Chef. Die Frau wurde von diesem aufgefordert, ihre private Mobilfunknummer ebenfalls per Email zu übermitteln. Zur Begründung äußerte der „Chef“, er befände sich in einem Meeting und könne nicht telefonieren. Deshalb sollte die weitere Korrespondenz über einen Messengerdienst erfolgen. Die Frau erhielt eine Nachricht mit dem Konterfei ihres tatsächlichen Vorgesetzten. Hier wurde sie aufgefordert, unverzüglich für ein Kundengeschenk diverse Guthabenkarten zu erwerben und die Einlöse-Codes zu übermitteln. Die Angestellte kam dem Anliegen ihres vermeintlichen Chefs nach und wurde daraufhin zu weiteren Käufen aufgefordert. Dies machte die Frau misstrauisch und weitere Recherchen führten zu der Erkenntnis, dass sie auf einen dreisten Betrüger hereingefallen war. Wie der oder die Täter an die sensiblen Daten der Beteiligten gekommen war, ist Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

Wie gehen die Täter vor?
Die Täter arbeiten organisiert – meist im Ausland. Sie schreiben unter der Mailadresse des Chefs, die sie vorher erlangt haben. Unter dieser Legende nutzen sie die Vorgesetztenposition aus, um „ihre“ Mitarbeiter zum Kauf von Guthabenkarten anzuleiten. Sie verlangen dann telefonisch oder per Messengerdienst die Übermittlung der Codes auf den Guthabenkarten. Einmal durchgegeben, sind die Codes in Sekundenschnelle eingelöst und die Guthabenkarten damit wertlos. Pro erfolgreichem Fall registrierte das Polizeipräsidium einen Schaden von meist etwa 500 bis 1.500 Euro.

Was empfiehlt die Polizei?

Die Polizei rät Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern:

  • Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf die Betrugsmasche hin.
  • Erstatten Sie bei einem erfolgten Betrug Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei rät Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Wird von Ihnen eine Übermittlung von Codes gefordert, beenden Sie die Kommunikation und nehmen mit dem Gesprächspartner auf einem Ihnen bekannten Weg Kontakt auf.
  • Lassen Sie sich die Richtigkeit des Anliegens nochmals bestätigen.
  • Haben Sie Codes übermittelt: Kontaktieren Sie unverzüglich den Dienstleister oder Anbieter zur Stornierung der übermittelten Codes.

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