Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Angeblicher Pkw-Gewinn entpuppt sich als Betrugsmasche

Am vergangenen Montag, 11.05.2020 und Dienstag, 12.05.2020 erhielt ein 55-Jähriger mehrere Anrufe einer vermeintlichen Mitarbeiterin einer Lotteriegesellschaft.
Dabei wurde dem Angerufenen mitgeteilt, dass er bei einer Sonderziehung einen Pkw gewonnen habe. Die Anruferin überzeugte den 55-Jährigen, noch vor der angeblichen Auslieferung des Pkws durch einen Notar zuvor Gutscheinkarten zu kaufen. Nachdem der 55-Jährige die Gutscheinkarten erworben und die Codes der vermeintlichen Lotteriemitarbeiterin telefonisch durchgegeben hatte, kamen ihm Zweifel und er verständigte die Polizei. Dem 55-Jährigen entstand ein Schaden von 500 Euro, da die Täter die erhaltenen Codes sofort einlösten.

Im Schutzbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd / West wurden dieses Jahr bislang 91 Fälle mit dem Hintergrund eines Gewinnversprechens gemeldet. Sieben Fälle verliefen für die Täter erfolgreich, sie erbeuteten insgesamt 7.400 Euro.

2020 wurden im Landkreis Neu-Ulm bislang 17 Fälle gemeldet, bei denen ein Gewinn vorgetäuscht wurde. In zwei Fällen davon gelang es den Tätern eine Geldauszahlung bei den Geschädigten zu bewirken, wodurch ein Gesamtschaden von etwa 1.500 Euro entstand, der aktuelle Fall mit eingeschlossen.

Die Polizei rät generell:

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren Sie seine Antworten.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Gutscheinnummern an unbekannte Personen.
  • Bitte sprechen Sie auch mit Verwandten, Bekannten und Ihren Nachbarn über das Phänomen!

Die Kriminalpolizei Neu-Ulm weist anlässlich des aktuellen Falls darauf hin, dass bei einer serösen Gewinnauszahlung durch eine Lotterie oder dergleichen der Gewinner nie „in Vorleistung“ gehen muss. Sollte dies der Fall sein, kann man davon ausgehen, dass es sich bei dem angeblichen Gewinn um eine Betrugsmasche handelt.

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