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Neu-Ulm: Betrunkener Sattelzugfahrer verursacht 56.000 Euro Sachschaden

Nicht mehr nüchtern war der Lenker eines Sattelzuges, der am 10.03.2018 in Neu-Ulm einen Gesamtschaden von rund 56.000 anrichtete.
Am Samstagabend, gegen 19.40 Uhr, befuhr ein 63-jähriger Kraftfahrer aus Polen mit seinem Sattelzug die Augsburger Straße von Offenhausen kommend in Richtung Innenstadt. In dessen Fahrtrichtung waren mehrere Pkw am rechten Fahrbahnrand auf einem dortigen Parkplatz geparkt. Der 63-Jährige überfuhr hier zunächst eine Warnbarke die gegen einen geparkten Pkw eines 57-jährigen Elchingers geschleudert wurde. Danach streifte der Sattelzug zwei ebenfalls geparkte Pkw eines 53-Jährigen sowie eines 37-Jährigen Neu-Ulmers. Der immer noch fahrende Sattelzug stieß dann gegen einen ebenfalls am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw eines 57-jährigen Ulmers der dann gegen ein Hauseingangstor geschoben und ebenfalls beschädigt wurde. Auch gegen den am rechten Fahrbahnrand geparkte Pkw eines 31-jährigen Neu-Ulmers fuhr der Sattelzug, welcher durch den Aufprall auf die Fahrbahn und in den Gegenverkehr geschoben wurde, wobei dieser Pkw dann mit einem entgegenkommenden Pkw eines ebenfalls 31-jährigen Neu-Ulmers zusammenstieß. Erst als der Sattelzug noch ein Verkehrszeichen auf dem Gehweg überfahren hatte, konnte der 63-jährige Kraftfahrer anhalten.

Durch die hinzugerufenen Polizeibeamten konnte bei dem Kraftfahrer ein Atemalkoholgehalt von über 1,1 Promille festgestellt werden. Wie durch ein Wunder wurde bei diesem Unfall niemand verletzt. An den geparkten Pkw, Haustor und Verkehrszeichen entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 56.000 Euro. Am Sattelzug entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro. Insgesamt mussten drei Pkw sowie der Sattelzug abgeschleppt werden. Da der 63-jährige polnische Kraftfahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde die Staatsanwaltschaft kontaktiert, welche die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und die Beschlagnahme des Führerscheins anordnete. Aufgrund der hohen Alkoholisierung musste der 63-Jährige zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen werden. Diesen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol.

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