Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Fahrt unter Alkoholeinfluss endet im Gefängnis

Am 10.03.2019, gegen 00.10 Uhr, wurde ein 31-jähriger polnischer Staatsbürger im Pfaffenweg in Neu-Ulm einer Verkehrskontrolle unterzogen. Mit Folgen für den Kontrollierten.
Er war mit dem Pkw seines 44-jährigen Bekannten aus Wiesenbach unterwegs. Bei der Kontrolle konnte beim 31-jährigen deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Bei der Datenüberprüfung wurde zu dessen Nachteil festgestellt, dass seine Fahrerlaubnis bereits unanfechtbar entzogen wurde und dieser grundsätzlich kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug in Deutschland führen durfte. Was dem 31-jährigen zusätzlich zu Verhängnis wurde, war eine bereits zurückliegende alkoholbedingte Trunkenheitsfahrt, für welche dieser bereits rechtskräftig verurteilt wurde. Da er die verhängte Geldstraße für die zurückliegende Trunkenheitsfahrt nicht bezahlt hatte, wurde mittlerweile ein Haftbefehl gegen ihn erlassen und dieser zur Fahndung ausgeschrieben. Da er eine vierstellige Geldstrafe zur Abwendung des Haftbefehls nicht bezahlen konnte, wurde er am Sonntagvormittag der nächsten Justizvollzugsanstalt zugeführt, um dort seine Freiheitsstrafe abzusitzen.

Hinsichtlich der aktuellen Trunkenheitsfahrt wurde der 31-jährige zunächst zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht, damit dort eine Blutentnahme durchgeführt werden konnte. Nachdem Er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde mit der zuständigen Jour-Staatsanwaltschaft Rücksprache gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte vom 31-jährigen eine Sicherheitsleistung von mehreren tausend Euro, um das eingeleitete Strafverfahren zu sichern. Der 31-jährige konnte auch diese Geldsumme nicht bezahlen. Ob der Mann sich in diesem Fall um die Geldstrafe kümmern wird oder es wieder bis zu einem Haftbefehl kommen lässt, wird die Zukunft zeigen.

Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Gegen den 44-jährigen Fahrzeughalter, wird wegen dem Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.