Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Neu-Ulm: Polizei stellt bei Tuningkontrollen Fahrzeuge sicher

Im Verlauf der vergangenen Nacht, von 02.10.2020 auf den 03.10.2020, stellten Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm an mehreren getunten Pkws verkehrsrechtliche Verstöße fest.

Fahrwerk und Auspuff nicht in Ordnung
So wurde am Fahrzeug eines 25-Jährigen aus dem Landkreis Günzburg gegen 01.00 Uhr Manipulationen am Fahrwerk sowie am Auspuff festgestellt. Da auf Grund dieser Veränderungen am Fahrzeug bereits Schleifspuren an den Reifen ersichtlich waren, musste das Fahrzeug sichergestellt werden. Ein TÜV Gutachten wird in Auftrag gegeben.

Fahrwerk und Rad-Reifenkombination verändert
Auch am Pkw eines 22-Jährigen, aus dem Landkreis Biberach stammenden, wurden etwa zur gleichen Uhrzeit entsprechende Veränderungen am Fahrwerk sowie an der Rad-Reifen-Kombination festgestellt. Auch dieses Fahrzeug wurde sichergestellt. Bei diesem Fahrzeugführer wurden dazu noch Anzeichen eines vorhergehenden Betäubungsmittelkonsums festgestellt. Somit war bei ihm eine Blutentnahme anzuordnen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Monat Fahrverbot nach dem Straßenverkehrsgesetz einzuleiten.

ABE der Felgen fehlt
Eine 22-jährige Pkw-Führerin konnte hinsichtlich ihrer am Fahrzeug verbauten Felgen keine Allgemeine Betriebserlaubnis vorweisen. Diese muss nun durch sie nachgereicht werden.

Rad-Reifenkombination passt nicht
Zuletzt wurde gegen 02.30 Uhr eine 18-Jährige aus Weißenhorn in der Neu-Ulmer Schützenstraße festgestellt. Sie führte den Pkw ihres 21-jährigen Freundes, welcher kurz darauf ebenfalls an den Kontrollort kam. Auch an diesem Pkw konnte eine nicht zulässige Rad-Reifenkombination festgestellt werden.

Anzeige und Kosten
Auf Grund der festgestellten Fahrzeugveränderungen war gegen die Betroffenen jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis einzuleiten. Dabei sind neben den Bußgeldern in Höhe von mindestens 50 Euro auch die Kosten für das jeweilige Gutachten der Sachverständigen durch die Betroffenen zu tragen.

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