Neu-Ulm: Vordere Seitenscheiben getönt – Betriebserlaubnis erloschen
Im Rahmen stetig durchgeführter Verkehrskontrollen u. a. im Hinblick auf getunte Fahrzeuge wurde am Donnerstagabend der Fahrer eines BMW in der Augsburger Straße in Neu-Ulm kontrolliert.
Hierbei konnten die Polizeibeamten feststellen, dass an den vorderen Seitenscheiben des Pkw Tönungsfolien angebracht waren. Dies ist auf Grund der dadurch entstehenden Gefahren durch eine Sichteinschränkung nicht zulässig. Damit erlöscht auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Für den Verstoß sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt im Verkehrszentralregister vor. Der Fahrzeugführer konnte seine Fahrt fortsetzten, nachdem er vor Ort die Folien von den Scheiben entfernte.