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Neu-Ulmer als Tatverdächtiger für mehrere Einbrüche

Durch umfangreiche Ermittlungen der Kripo Neu-Ulm ergab sich nun ein Tatverdacht gegen einen Einbrecher aus der Region, dem zahlreiche Delikte zur Last gelegt werden.

Im September des vergangen Jahres brach der Mann in ein Gebäude in der Industriestraße in Neu-Ulm ein und suchte dort gezielt nach Bargeld. Der von der installierten Alarmanlage verständigte Inhaber des Gebäudes konnte ihn noch auf seiner Überwachungskamera sehen, er war jedoch beim Eintreffen von mehreren sofort benachrichtigten Polizeistreifen bereits wieder verschwunden. Da der Mann bei dieser Tat vermummt war, konnte er zunächst nicht identifiziert werden.

Im Februar dieses Jahres schlug der Tatverdächtige wieder zu. In einer Nacht stieg der 20-Jährige im Stadtteil Burlafingen in ein Büro in der Dr.-Carl-Schwenk-Straße, in ein Vereinsheim in der Thalfinger Straße und in einen Imbissstand an der Straße Große Isel ein.

Seine Tour führte den Unbekannten in derselben Nacht noch weiter in den Stadtteil Offenhausen in die Lessingstraße. Dort brach der Einbrecher in eine Firma ein. In allen Fällen ging der Täter rabiat vor und hebelte Fenster auf oder schlug sie ein, um in die Objekte zu gelangen.

Auch vor einer Schule in Oberelchingen machte der Einbrecher im März 2018 nicht halt, und gelangte über das angrenzende Schwimmbad in die Räumlichkeiten der Schule. Dort entwendete er einen Laptop und eine geringe Menge an Bargeld. Der Laptop wurde bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Täter im Rahmen von Ermittlungen sichergestellt.

Der Einbrecher war auf seiner Tour auf der schnellen Suche nach Bargeld und richtete in der Regel an den Objekten einen höheren Sachschaden an, als er letztlich erbeutete.

Der Tatverdacht gegen den 20-jährigen Einbrecher ergibt sich aufgrund einer umfassenden Spurensicherung und Spurenauswertung und weiterer kriminaltaktischer Ermittlungen.

Der Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm erlangte durch die Einbrüche einen niedrigen dreistelligen Eurobetrag an Bargeld und verursachte einen Sachschaden von mindestens 6.000 Euro.

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