Offenhausen: Promillegrenzen gelten auch auf dem E-Scooter
Am Samstagabend, 02.01.2021, wurde ein 30-jähriger Neu-Ulmer, gegen 20.45 Uhr, in der Augsburger Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen, dieser war mit einem E-Scooter unterwegs.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch bei dem Fahrzeugführer fest. Ein daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten, dieser zeigte einen Atemalkoholwert über der 1,1 Promille-Grenze an. Zur Ermittlung des genauen Alkoholwertes wurde bei dem 30-Jährigen eine Blutentnahme angeordnet und auf der Polizeiinspektion Neu-Ulm durch eine verständigte Ärztin durchgeführt. Nach Beendigung aller Maßnahmen wurde der Neu-Ulmer wieder entlassen und gegen diesen ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, infolge Alkohol, eingeleitet.