Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Pfuhl: Hilflosigkeit führt zur Strafanzeige

Am Samstag, 27.11.2021, wurde eine hilflose alkoholisierte Person mitgeteilt, weshalb der Rettungsdienst und die Polizei, gegen 15.45 Uhr, in die Hauptstraße beordert wurden.
Hier konnte ein 30-Jähriger angetroffen werden, welcher deutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie Alkohol stand und sich kaum auf seinen Beinen halten konnte. Nachdem eine medizinische Behandlung nicht notwendig war, wurde der 30-Jährige zu seinem eigenen Schutz zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen. Bei der Durchsuchung seiner Person und seinen mitgeführten Sachen konnte ein Schlagstock sowie eine geringe Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden werden, welches beides sichergestellt wurde. Nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin wurde die freiheitsentziehende Maßnahme in Form des Schutzgewahrsams bestätigt und der 30-Jährige konnte im Laufe der Nacht aus diesem entlassen werden.

Da der 30-Jährige ohne festen Wohnsitz war, wurde hinsichtlich des Verstoßes gegen das Waffengesetz und des Betäubungsmittelgesetzes die zuständige Jour-Staatsanwaltschaft informiert, welche auf eine weitere freiheitsentziehende Maßnahme nach der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigen verzichtete.

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