Polizeipräsidium Schwaben Süd/West: Verkehrsaktionstage „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“
Seit Beginn des neuen Schuljahres liegt ein klarer Schwerpunkt polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit in der Schulwegüberwachung. Elterntaxis sind und bleiben ein Problem. Vorläufiges Fazit für den Zuständigkeitsbereich.
Von 08.09.2020 bis 02.10.2020 fanden die bayernweiten Aktionstage „Sicher zur Schule – Sicher nach Hause“ statt. Die Inspektionen im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West überwachten in diesem Zeitraum schwerpunktmäßig die Schulwege durch stationäre und mobile Verkehrskontrollen.
Viele Verkehrsteilnehmer waren nicht angeschnallt oder Kinder nicht richtig gesichert
Im Rahmen der Überwachung der Gurt- und Kindersicherungspflicht stellten allein in der ersten Schulwoche insgesamt rund 480 Polizeibeamtinnen und -beamte rund 680 Verkehrsverstöße fest. Darunter wurden fast 170 Personen beanstandet, weil sie keinen Sicherheitsgurt getragen hatten und 80, weil sie als Fahrzeugführer die Kinder nicht oder nicht richtig gesichert hatten. Dafür sieht der Bußgeldkatalog einen Bußgeldrahmen zwischen 35 bis 70 Euro vor.
So sichern Sie Ihre Kinder richtig:
- Bei Kindern bis zu 12 Jahren oder bis 150 cm sind altersgerechte Sicherungssysteme (Kindersitze, Sitzerhöhungen) zu verwenden. Bei der Art und Beschaffenheit ist darauf zu achten, dass Größe und Gewicht des Kindes zum ausgewählten Sitzmodell passen. Wer sich einen gebrauchten Sitz anschafft oder ein älteres Modell besitzt, muss darauf achten, dass er amtlich geprüft und mit den gültigen EC-Nummern (03 oder 04) gekennzeichnet ist.
- Bei allen Modellen, insbesondere aber bei Babyschalen, sollte auf die vom Hersteller vorgeschriebene Gurtführung des Fahrzeuggurtes und den korrekten Einbau geachtet werden.
- Der Sicherheitsgurt darf nicht über die Halspartie des Kindes verlaufen.
Geschwindigkeitsmessungen an Schulen | Spitzenreiter fast 30 km/h zu schnell
An vielen Schulen und im Bereich von Schulbushaltestellen führte die Polizei im Polizeipräsidium Schwaben Süd/West insgesamt 62 Geschwindigkeitskontrollen durch.
Wenngleich die meisten Fahrzeugführer die Limits einhielten, wurden auch einige mit viel zu hoher Geschwindigkeit festgestellt. Insgesamt wurden im Bereich der Schulen oder an Schulbushaltestellen fast 400 Fahrer beanstandet, die zu schnell unterwegs waren.
In Memmingen wurde ein Autofahrer mit 79 km/h bei einer maximal zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Bei einer Messung in Kempten hatte der Spitzenreiter 63 km/h bei erlaubten 30 km/h auf dem Tacho. Beide Fahrer erwarten ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei.
Erneut hohes Gefahrenpotential durch „Elterntaxis“
Was den kontrollierenden Beamten an allen Schulen auffiel, war eine sehr hohe Anzahl an sogenannten „Elterntaxis“. Dies sorgte für dementsprechendes Fahrzeugaufkommen direkt vor den Zugängen der Schulen. Das deckt sich mit den Feststellungen der vergangenen Jahre.
Die Eltern meinen es gut und wollen ihre Kinder sicher zur Schule bringen, schaffen durch ihr Handeln aber weitere vermeidbare Gefahrenquellen für die anderen Kinder.
Außerdem verzögern sie durch Überbehüten die Entwicklung der Kinder zu selbstständigen Verkehrsteilnehmern. Bereits Erstklässler sollten wenn möglich den Schulweg zu Fuß bestreiten. Selbstverständlich, nachdem sie diesen mit den Eltern vorher trainiert haben. Und dies nicht nur einmal, sondern mehrfach zu unterschiedlichen Tageszeiten. Wichtig ist, hierbei den sichersten und nicht den schnellsten Schulweg auszusuchen. Schulen bieten hierfür eigens „Schulwegpläne“ an.
Die Polizei rät, unnötige Autofahrten zur Schule zu vermeiden. Wenn dies für Eltern alternativlos sein sollte, sollten Kinder schon beispielsweise zwei bis drei Straßen vor der Schule abgesetzt werden und den Rest zu Fuß gehen. Damit entzerrt sich das Fahrzeugaufkommen direkt vor den Schulen.
Auch während des laufenden Schuljahres tragen die Polizeibeamtinnen und -beamten durch regelmäßige Kontrollen an und um die Schulen zur Schulwegsicherheit bei.