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Senden: Nachbarschaftsstreitigkeit endet mit Messerattacke

Bereits am 23.07.2018 kam es in Senden zu einer Nachbarschaftsstreitigkeit, welche mit einer Messerattacke endete.
Eine 51-jährige Frau besitzt eine reparaturbedürftige Garage und musste aufgrund der Grenzbebauung das Grundstück ihres Nachbarn betreten. Die 51-jährige war hierbei in Begleitung eines Handwerkers.

Mit Küchenmesser versucht zuzustechen
Da der Nachbar das Betreten nicht duldete, ging dieser unvermittelt mit einem Küchenmesser auf die beiden vermeintlichen Eindringlinge los und versuchte auf diese einzustechen. Der Handwerker konnte den Angriff mit einem Klappstuhl abwehren und den Angreifer auf Distanz halten. Anschließend ergriffen er und die 51-jährige die Flucht und verständigten die Polizei Senden.

Der alkoholisierte Täter konnte schließlich durch die Polizei Senden widerstandslos festgenommen werden. Das Messer mit einer Klingenlänge von rund 20 Zentimeter wurde freiwillig durch den Beschuldigten herausgegeben. Der Handwerker wurde bei dem Angriff leicht verletzt, nachdem die Messerklinge mit der flachen Seite auf seiner Hand abprallte. Die Nachbarin blieb bei dem Angriff unverletzt.

Der Handwerker machte bei der Betretung des Nachbargrundstücks vom „Hammerschlags- und Leiterrecht“ gebrauch. Demnach ist es einem Grundbesitzer erlaubt, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das Leiterrecht berechtigt, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen sowie dort Geräte und Materialien vorübergehend zu lagern. Ob sich der Handwerker und die Nachbarin in diesem Fall auf dieses Recht berufen können, wird ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen sein. Gegen den Nachbarn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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