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Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Neu-Ulmer Kripobeamte

Wie die Polizei am 18.05.2017 mitteilte, ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft gegen Beamte der Kriminalpolizei Neu-Ulm und dessen Vorgesetzen.
Die Staatsanwaltschaft München I führt derzeit Ermittlungsverfahren gegen drei Polizeivollzugsbeamte der Neu-Ulmer Kriminalpolizeiinspektion und legt ihnen innerdienstliche Unregelmäßigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung und dem Gebrauch dienstlicher Fahrzeuge für private Zwecke zur Last. Da der Verdacht besteht, dass deren Vorgesetzter vom Fehlverhalten wusste und dieses duldete, ist auch er vom Verfahren erfasst.

Sowohl um die Neutralität der Gesamtermittlungen zu gewährleisten, als auch zum Schutz des betroffenen Vorgesetzten, wurde dem Vorgesetzten daher am vergangenen Mittwoch durch das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West das vorübergehende Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Die gesetzte Maßnahme stellt keine Disziplinarmaßnahme dar.

LKA und Staatsanwaltschaft ermitteln
Eine neutrale Aufklärung des zur Last gelegten Fehlverhaltens genießt oberste Priorität. Aus diesem Grund hat – wie in derartigen Fällen üblich – das Bayerische Landeskriminalamt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft München I die strafrechtlichen Ermittlungen übernommen.

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