Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten
Teure Folgen: Ladengeschäft trotz Verbot geöffnet
Am 07.01.2021, 11.40 Uhr, stellte eine Streife der Polizeiinspektion Weißenhorn fest, dass die Inhaberin eines Modegeschäfts in Pfaffenhofen trotz Verbots ihr Geschäft geöffnet hatte.
Eine Kundin, die nach dem Verlassen des Geschäfts kontrolliert wurde, räumte ein, dass sie dort Bekleidung gekauft hatte. Die Ladeninhaberin erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz wegen der Öffnung ihres Ladengeschäfts mit Kundenverkehr. Im aktuell gültigen Bußgeldkatalog ist für diesen Verstoß ein Regel-Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro festgelegt. Für den Verstoß der Kundin ist ein Regel-Bußgeldsatz in Höhe von 250 Euro vorgesehen.