Unfall in Illertissen: Sachschaden trotz Ausweichversuch
Trotz des Ausweichversuchs eines Autofahrers war am gestrigen 02.09.2022 Sachschaden entstanden. Verletzt wurde aber glücklicherweise niemand.
Am Freitag befuhr ein 38-Jähriger gegen 10.15 Uhr mit seinem Pkw die Hauptstraße in östliche Richtung. Zeitgleich näherte sich ein 68-Jähriger mit seinem Pkw auf der Straße Auf der Spöck in nördliche Richtung der Kreuzung zur Hauptstraße. Dort gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“, was der 38-jährige Ortsunkundige allerdings falsch beurteilte. Er war der Meinung, es handele sich um einen Kreisverkehr. Deshalb setzte er seine Fahrt fort, obwohl der 68-jährige Vorfahrtsberechtigte von rechts in den Kreuzungsbereich einfuhr. Um einen Zusammenstoß mit dem Pkw des 38-Jährigen zu vermeiden, wich der Ältere der beiden mit seinem Pkw nach rechts aus und kollidierte mit den dort angebrachten Verkehrspollern. Dabei wurde die komplette rechte Seite seines Pkws eingedellt und verkratzt. Der Sachschaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt. Der Pkw des Unfallverursachers blieb unbeschädigt.
Da der 38-jährige Unfallverursacher über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, wurde von der Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Illertissen eine Sicherheitsleistung erhoben. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen.