Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in Neu-Ulm

Zwei Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz am 24.10.2020 teilt die Polizeiinspektion Neu-Ulm mit.

Kundin ohne Maske
Am Samstagnachmittag wurde vom Sicherheitsdienst eines Einkaufcenter in der Bahnhofstraße mitgeteilt, dass sich dort eine Kundin aufhält, welche sich weigert, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Durch die hinzugezogene Polizeistreife konnte eine 33-jährige Neu-Ulmerin angetroffen werden, welche sich weiterhin der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes verweigerte. Die Dame erhielt für die Örtlichkeit einen Platzverweis sowie vom Sicherheitsdienst ein Hausverbot in diesem Einkaufscenter. Die Dame erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.

Alkohol nach 22.00 Uhr
Am Samstag, gegen 22.45 Uhr, wurde von einem Sicherheitsdienst der Polizei mitgeteilt, dass auf dem Theodor-Von-Hildebrandt-Platz vier Personen Alkohol konsumieren. Durch eine Streife der Neu-Ulmer Polizei konnten dann alle vier Personen im Alter von 24 bis 28 Jahren angetroffen werden. Durch die Beamten wurde das Trinkgelage vor Ort unterbunden. Alle vier Personen, bestehend aus einer Dame und drei Herren, erwartet nun jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz (dem Konsumverbot von Alkohol auf öffentlichen Plätzen nach 22.00 Uhr) sowie der Grünanlagensatzung der Stadt Neu-Ulm.

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