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Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung im Kreis Neu-Ulm – teilweise Wiederholungstäter

Die jeweils zuständigen Polizeiinspektionen im Landkreis Neu-Ulm stellten am 26.04.2020 in ihren Dienstbereichen wieder Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung fest.

Raum Neu-Ulm
Gegen 06.00 Uhr wurden in Neu-Ulm drei 22-Jährige auf dem Dach einer Schulturnhalle in der Heerstraße durch eine Streife der Polizeiinspektion Neu-Ulm kontrolliert. Sie hielten sich dort auf und tranken gemeinsam Alkohol. Da die Personen sich ohne Erlaubnis auf dem Dach der Turnhalle aufhielten, wurden sie wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Zudem erwartet sie wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein Bußgeld.

Um 09.00 Uhr wurden sechs Personen vor einer Arbeiterunterkunft in der Leipheimer Straße in Neu-Ulm beim gemeinschaftlichen Alkoholkonsum angetroffen werden. Sie wurden auf die aktuell geltende Ausgangsbeschränkunge hingewiesen. Da keiner der Personen einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, mussten sie wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein Bußgeld in Höhe von jeweils 150 Euro vor Ort bezahlen. Im Anschluss wurde allen Personen ein Platzverweis ausgesprochen.

Raum Senden
Am Sonntagabend gegen 17.30 Uhr kontrollierte eine Streife der Polizei Weißenhorn mehrere Personen auf dem Festplatz in Senden, die sich dort niedergelassen hatten um gemeinsam zu rauchen und Bier zu trinken. Das bekannte Abstandsgebot von mindestens eineinhalb Metern wurde nicht eingehalten. Die fünf Personen leben nicht in einem gemeinsamen Hausstand und konnten auch sonst keinen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnungen angeben. Gegen die Personen aus dem Landkreis Neu-Ulm wurde eine Anzeige erstattet.

Raum Weißenhorn
Gegen 20.00 Uhr, konnten auf einem Skaterplatz in Weißenhorn mehrere Personen festgestellt werden. Der Platz ist deutlich mit Hinweisschildern abgesperrt und hätte nicht betreten werden dürfen. Beim Anblick der herannahenden Streife flüchteten zwei Personen unerkannt. Die verbliebenen sieben Personen, wovon ein junger Mann versucht hatte sich hinter einem Gebüsch zu verstecken, wurden kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass mehrere Personen bereits in der Vergangenheit gegen die Ausgangsbeschränkungen verstoßen hatten und zur Anzeige gebracht wurden. Darunter auch ein 24-jähriger Mann aus Weißenhorn, welcher vor etwa fünf Wochen einen Polizeibeamten durch einen Kopfstoß nicht unerheblich verletzt hatte, als ihn dieser zu Beginn der Corona-Krise auf die geltende Ausgangsbeschränkung hinweisen wollte. Die bisherigen Mahnungen und eingeleiteten Anzeigen hielten die Personen offenbar nicht davon ab, sich erneut zu treffen und sogar gemeinsam aus einer Flasche zu trinken, was in Anbetracht der aktuellen Corona-Krise absolut unterlassen werden sollte. Alle sieben Personen im Alter von 20 – 24 Jahren erhalten eine bußgeldbewährte Anzeige, wobei das Bußgeld bei den Wiederholungstätern deutlich höher angesetzt wird, als die 150 Euro Bußgeld bei einem Erstverstoß.

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