Landkreis Neu-UlmRegionalnachrichten

Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz im Kreis Neu-Ulm

Die Polizeiinspektionen Illertissen und Neu-Ulm stellten in ihren Zuständigkeitsbereichen Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen fest.

Fußballspielende Jugendliche nach Flucht ermittelt
Am Nachmittag des 06.03.2021 stellten Beamte der Polizeiinspektion Illertissen sieben Jugendliche fest, welche auf einem Bolzplatz im Bereich der Nordtangente Fußball spielten. Die jungen Männer flüchteten zunächst beim Eintreffen der Streifenbesatzung, konnten jedoch schlussendlich allesamt ermittelt werden. Alle Personen erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und ein empfindliches Bußgeld.

Quarantäneanordnung nicht befolgt
Von Samstag, 06.03.2021, bis Sonntag, 07.03.2021, kam es im Verlaufe des Nachmittags sowie in der Nacht zu mehreren Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Gegen 13.15 Uhr ging bei der Neu-Ulmer Polizei die Mitteilung des Gesundheitsamtes ein, dass die berechtigte Vermutung besteht, dass sich ein 46-jähriger deutscher Staatsbürger nicht an die für ihn geltende Quarantäneanordnung hält. Eine Überprüfung der Wohnanschrift bestätigte diesen Verdacht.

Kontaktbeschränkung missachtet
Gegen 00.15 Uhr wurden mehrere Personen festgestellt, die in der Wallstraße in Neu-Ulm auf dem Gehweg standen, keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen und den erforderlichen Mindestabstand nicht einhielten. Die Drei wohnten zudem noch in unterschiedlichen Hausständen. Einen plausiblen Grund für ihre Zusammenkunft konnten sie nicht nennen.

Zu viele Hausstände bei Geburtstagsfeier
Um 00.45 Uhr ging auf hiesiger Polizeidienststelle die Mitteilung über eine Ruhestörung in der Schwabenstraße im Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen ein. Beim Eintreffen der eingesetzten Streifenbesatzung konnten insgesamt neun erwachsene, bulgarische Staatsbürger angetroffen werden, die aus zumindest vier Hausständen stammten und den Geburtstag eines Kindes feierten. Die Party wurde durch die Streifenbesatzung aufgelöst.

Anzeigen werden erstellt
Die jeweiligen Gruppierungen sowie den Mann, der die Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes nicht befolgte, erwartet nun jeweils eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.

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