Landkreis Neu-UlmNews Autobahn A7Regionalnachrichten

Viele Verstöße: Kontrollaktion des Gefahrguttrupps auf der A7 bei Illertissen

Vielzahl an Verstößen festgestellt und Sicherheitsleistungen in Höhe von knapp 38.000 Euro

Der Gefahrguttrupp des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West führte gestern Abend, 23.03.2022, eine mehrstündige Kontrollaktion auf dem Parkplatz Tannengarten-West an der Autobahn 7 durch, bei der die Beamten etliche und teilweise gravierende Verstöße feststellten.

Zunächst konnte der Fahrer eines italienischen Sattelzuges nur die EU-Lizenz der Halterfirma der Sattelzugmaschine vorweisen, welche aber nicht Transportführer war. Die Kontrolleure berichten dem Bundesamt für Güterverkehr zur weiteren Überprüfung hiervon.

Kurz darauf kontrollierten die Beamten einen kroatischen Kleintransporter mit Anhänger, beide Fahrzeuge waren jeweils mit einem Pkw beladen. Da der kroatische Lenker lediglich vom aktuellen Tag eine Diagrammscheibe zur Kontrolle seiner Lenk- und Ruhezeiten vorlegen konnte, untersagten die Beamten die Weiterfahrt und ordneten die sofortige Einbringung der täglichen Ruhezeit an.

Ebenfalls eine Anzeige an das Bundesamt für Güterverkehr ergeht, da sich bei der Kontrolle eines rumänischen Kleintransporters Hinweise dafür ergaben, dass der rumänische Fahrer eine unerlaubte grenzüberschreitende Personenbeförderung ausübte. In seinem Fahrzeug befanden sich drei Passagiere, die ihren Angaben zur Folge jeweils 100 Euro für ihre Fahrt bezahlt hatten.

Die Einleitung von sogar strafrechtlichen Ermittlungen zog die Kontrolle eines italienischen Sattelzuges nach sich, welcher mit Frischfleisch beladen war. Bei der Inaugenscheinnahme des digitalen Kontrollgeräts kam der Verdacht einer Softwaremanipulation auf, da die Lenkzeitaufzeichnung des italienischen Kraftfahrers erst kurz vor der Kontrolle begonnen hatte. Bei seiner Befragung räumte der Mann ein, mittels Tastenkombination das Kontrollgerät auf Ruhezeit schalten zu können. Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und stellten das digitale Kontrollgerät für eine Begutachtung durch einen Sachverständigen sicher. Vom Fahrer behielten sie eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren vierstelligen Betrages ein, von der italienischen Firma sogar in Höhe eines niedrigen fünfstelligen Betrages. Die Weiterfahrt gestatten die Polizeibeamten erst nach erfolgter Inspektion des Sachverständigen und Einbau eines neuen Tachographen.

Weitere Sicherheitsleistungen mussten bereits weit nach Mitternacht im Rahmen der Kontrolle eines rumänischen Sattelzuges bezahlt werden. Bei dem hier festgestellten Zweifahrerbetrieb deckten die Kontrolleure mehrere Verstöße gegen die Wochenruhezeit auf, wie auch einige Überschreitungen der Tageslenkzeit. So wurde für die beiden rumänischen Fahrer ein niedriger vierstelliger Betrag fällig und für das rumänische Unternehmen ein Betrag in niedriger fünfstelliger Höhe. Sobald das Geld heute Vormittag beigebracht werden kann, dürfen die beiden Männer ihre Fahrt fortsetzen.

Bei einem anderweitigen rumänischen Sattelzug ergab die Auswertung des Kontrollgeräts das Fehlen der Unternehmensanmeldung.

Ferner brachten die Beamten bei der Kontrolle eines italienischen Sattelzuges, welcher ebenfalls im Zweifahrer-Betrieb von einem Ehepaar geführt wurde, in Erfahrung, dass die beiden bosnisch-herzegowinischen Lenker ihre Wochenruhezeit von 45 Stunden um mehr als 32 Stunden unterschritten hatten. Auch in diesem Fall leiten die Kontrolleure eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz an das Bundesamt für Güterverkehr weiter.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.