Vöhringen: Bei Schlägerei auch Baseballschläger eingesetzt
Am Samstagmittag, 02.07.2022, gegen 12.45 Uhr, wurde der Polizeiinspektion Illertissen eine Schlägerei mit mehreren Beteiligten in der Wannengasse in Vöhringen mit Messer und Baseballschlägern mitgeteilt.
Als kurz darauf vier Streifenwagenbesatzungen gemeinsam mit der Diensthundeführerin an der Einsatzörtlichkeit eintrafen, konnte lediglich der 22-jährige amtsbekannte Geschädigte angetroffen werden, welcher in genannter Straße mit seiner Familie wohnhaft ist. Laut übereinstimmender Zeugenberichte seien zur Tatzeit zwei junge Männer mit einem roten Pkw erschienen und hätten eine verbale Auseinandersetzung mit dem Geschädigten vor dessen Wohnanwesen gehabt. Anschließend verlagerte sich der Streit in Richtung des in der Nähe befindlichen Rathauses. Dort griff einer der Beschuldigten den 22-Jährigen mit einem Baseballschläger an und verletzte ihn an dessen linken Unterarm. Nachdem der zwischenzeitlich verständigte Vater des Geschädigten vor Ort eingetroffen war, flohen die Täter in unbekannte Richtung.
Der deutlich alkoholisierte 22-Jährige wurde mit Verdacht auf Unterarmfraktur mit dem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht. Da laut Zeugenaussagen der Geschädigte ebenfalls einen Baseballschläger gegen die Angreifer verwendet haben soll, wurde sein Zimmer diesbezüglich in Augenschein genommen. Dabei wurden die Beamten vom Vater des Geschädigten unterstützt. Dieser förderte aus dem Schrank seines Sohnes eine geringe Menge Marihuana zutage, die sichergestellt wurde.
Die Personalien der beiden Beschuldigten konnten mit Hilfe des von Zeugen abgelesenen amtlichen Kennzeichens des roten Pkws, sowie durch Angaben des Geschädigten in Erfahrung gebracht werden. Diesem waren die beiden ebenfalls 22-Jährigen durchaus bekannt. Grund der Auseinandersetzung soll wohl eine Beleidigung der Freundin von einem der Täter durch den Geschädigten gewesen sein. Näheres hierzu, sowie zu möglichen Verletzungen der Täter, muss allerdings noch ermittelt werden.
Die Beschuldigten erwartet jeweils eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung, den Geschädigten nach jetzigem Stand eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.