Wieder mehrere Alkoholfahrten in Neu-Ulm
In der Nacht von Samstag, 18.06.2022 auf Sonntag, 19.06.2022 kam es im Dienstbereich der Polizeiinspektion Neu-Ulm zu mehreren Alkoholfahrten.
Gegen 22.50 Uhr wurde in der Reuttier Straße im Neu-Ulmer Innenstadtbereich der Führer eines Pkws einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Im Laufe dieser Kontrolle konnte Atemalkoholgeruch bei dem 33-Jährigen festgestellt werden. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille. Der Mann wurde daraufhin zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht, wo ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Nachdem der Fahrzeugführer ohne festen Wohnsitz im Bundesgebiet ist, wurde eine Sicherheitsleistung von ihm erhoben.
Beinahe zeitgleich wurde ein E-Scooter-Fahrer in der Schützenstraße in Neu-Ulm festgestellt und ebenfalls einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Auch bei dem 21-Jährigen wurde Atemalkoholgeruch wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Alkoholisierung von über 1,1 Promille, was dazu führte, dass eine Blutentnahme auf der Dienststelle in Neu-Ulm durchgeführt wurde.
Um 23.10 Uhr wurde ein weiterer E-Scooter-Fahrer in der Hafengasse in Neu-Ulm kontrolliert. Der 30-jährige Fahrzeugführer stand ebenfalls unter dem Einfluss von Alkohol, ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab eine Alkoholisierung, welche über der 0,5-Promille-Grenze lag. Der Mann wurde ebenfalls auf hiesiger Dienststelle einer gerichtsverwertbaren Atemalkoholmessung unterzogen, welche den Anfangswert bestätigte.
Um 01.00 Uhr stellte eine Streifenbesatzung eine E-Scooter-Fahrerin fest und kontrollierte diese. Auch bei der 29-Jährigen konnte Atemalkoholgeruch bemerkt werden. Ein Atemalkoholtest vor Ort ergab eine Atemalkoholkonzentration, welche über der 0,5-Promille-Grenze lag. Die Frau wurde hierauf ebenfalls zur Durchführung eines gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests zur Polizeiinspektion Neu-Ulm verbracht.
Die Weiterfahrten der jeweiligen Fahrzeugführer wurden unterbunden. Die Fahrzeugführer, die über der 0,5-Promille-Grenze lagen, erwarten nun empfindliche Bußgelder sowie ein Fahrverbot. Der E-Scooter-Fahrer, der über der 1,1-Promille-Grenze war, muss mit einem Entzug seiner Fahrerlaubnis sowie einer Strafanzeige wegen der begangenen Trunkenheitsfahrt rechnen.