Online-Flirt endet für 27-Jährigen in organisierter Erpressung
Ein 27-Jähriger aus Pfronten wendete sich am vergangenen Donnerstag, 30.09.2021, an die Füssener Polizeiinspektion, da er am selben Tag von einer Dame eine erpresserische E-Mail bekommen hatte.
Der Mann hatte zuvor über einen Onlinedienst zum Teilen von Fotos und Videos mit einer vermeintlich an ihm interessierten Dame Kontakt aufgenommen. Während der Kommunikation schaffte es die Betrügerin, das Vertrauen des Mannes zu erschleichen. Letztendlich konnte sie den Betroffenen zu sexuellen Handlungen vor der Kamera bewegen, was ihm kurze Zeit später zum Verhängnis wurde. Diese Handlungen wurden nämlich von der Dame aufgezeichnet. Im Anschluss drohte sie ihm, diese Videos zu veröffentlichen, sollte er nicht 3.800 Euro über einen online Bezahldienst an sie überweisen. Der Vorfall wurde darauf der Polizei Füssen gemeldet, eine Überweisung wurde nicht durchgeführt. Die Füssener Polizei hat die Ermittlungen nach den Betrügern aufgenommen.
Wie funktioniert „Sextortion“?
Bei Sextortion lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.
Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.
Das Phänomen „Sextortion“ betrifft mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West entstand in diesem Jahr bereits ein Beuteschaden in Höhe von mehr als 30.000 Euro (2020: 14.000 Euro).
Im Ostallgäu wurden 2020 17 Fälle polizeibekannt, wobei diese im Versuchsstadium stecken blieben und kein Schaden entstand. In diesem Jahr wurden mit der Masche bereits rund 6.000 Euro ergaunert.
So können Sie sich vor „sexueller Erpressung“ schützen
- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre-Einstellungen
- Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
- Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
- Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
- Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann.
Falls Sie bereits erpresst werden
- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
- Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.
Ist es bereits zu spät und Sie haben bereits eine Überweisung getätigt, kontaktieren sie schnellstmöglich ihren Kreditkartenanbieter oder ihre Bank. Es ist eventuell noch eine Rückholung des Geldes möglich. Wenn das Geld bereits auf dem Zielkonto eingegangen ist, kann diese Bank kontaktiert werden.
Weitere Informationen:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/