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Ostallgäu: Frau überweist 8.520 Euro an Liebesbetrüger

Bank verhindert schlimmeres

Ein „Chirurg“ ergaunerte Geld und forderte weitere 35.000 Euro. Ein Bankmitarbeiter bewahrte die Frau vor weiterer Zahlung ins Ausland.

Eine 60-jährige Dame aus dem südlichen Ostallgäu chattete zunächst über Facebook mit einem vermeintlichen Chirurgen, welcher im Auftrag der UNO im Irak tätig sei. Um einen Besuch bei ihr zu ermöglichen, überwies die Frau 8.520 Euro an den Mann.

Als der angebliche Chirug eine weitere Überweisung in Höhe von 35.000 Euro von der 60-Jährigen erbat, war die Frau auch gewillt diesen Betrag über ihre Hausbank zu überweisen. Ein sehr aufmerksamer Bankmitarbeiter wurde aber in Anbetracht der Höhe der Auslandsüberweisung stutzig. Dadurch konnte der Betrag zurückgehalten und die Frau vor weiterem Schaden bewahrt werden. Sie erstattete schließlich Anzeige bei der Füssener Polizei. Die Polizei hat nun die Ermittlungen aufgenommen.

Die Masche
Das Phänomen ist bei der Polizei als „Love Scamming“ oder „Romance Scamming“ bekannt und beschäftigte die Ermittler vor allem Mitte des letzten Jahrzehnts. Danach ebbte die Welle ab und wurde von neueren Phänomenen wie beispielsweise den „Falschen Polizeibeamten“ abgelöst.

Mittlerweile erlebt die Geschichte der falschen Liebschaften wieder eine Art „Come-Back“.

Der Hintergrund
Die Angesprochenen werden mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft. Es entsteht im Verlauf der Zeit eine emotionale Abhängigkeit beziehungsweise eine Beziehung zum Unbekannten – auf einmal kommt ein vermeintlicher Notfall oder eine finanzielle Notlage in das Leben der neuen Liebe. Helfen kann nur das Opfer – mit dem eigenen Geld.

Die Empfehlungen
Grundsätzlich sollte man Menschen, die man nie persönlich kennengelernt oder gesehen hat, kein Geld überweisen oder auf sonstige Forderungen eingehen. Gerade im Internet tummeln sich viele Betrüger, die an der Gutgläubigkeit ihrer Mitmenschen viel Geld verdienen wollen. Seien Sie also immer misstrauisch bei unglaublichen Angeboten.

Detailliertere Hinweise zur Vorgehensweise der Täter, zu deren Erkennbarkeit, zu Ihrem Schutz und zur Nachweisbarkeit der Tat finden Sie im Internet unter folgendem Link:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/

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