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Ostallgäuer durchschaut Erpressungsversuch: „Sexpressung“ missglückt

Ein junger Mann aus dem nördlichen Ostallgäu wurde vergangenen Donnerstag, 20.01.2022, Opfer einer sogenannten „Sexpressung“.
Eine vermeintlich junge Frau hatte über „Instagram“ angefragt, ob er sich online über Sex unterhalten wolle. Nachdem man auf „Skype“ gewechselt hatte, wurde der Ostallgäuer mittels Webcam dabei gefilmt, wie er sexuelle Handlungen an sich selbst vornahm. Anschließend drohte die Dame damit, dieses Video an seine Facebook-Freunde zu schicken, falls er nicht umgehend 780 Euro auf ein französisches Bankkonto überweisen würde. Im Gespräch gab die Frau weiter an, dass sie das Geld für ihren kranken Opa benötigen würde. Der junge Mann ging nur zum Schein auf die Erpressung ein, die geforderte Überweisung auf das ausländische Konto tätigte er nicht.

Wie funktioniert „Sextortion“?
Bei Sextortion lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk wie Twitter, Snapchat, Instagram oder Facebook kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.

Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben und dann Geldbeträge fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.

Das Phänomen „Sextortion“ betrifft mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen.

Wieviele Fälle kamen bislang zur Anzeige?
In Bereich des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West wurden im Jahr 2021 rund 200 Fälle registriert, in diesem Jahr sind die Zahlen bereits zweistellig. Im Landkreis Ostallgäu kamen im vergangenen Fall rund 40 Fälle zur Anzeige.

Was rät die Polizei?

Um sich vor „sexueller Erpressung“ zu schützen, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
  • Im Zweifel: kleben Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu
  • kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
  • Falls Sie bereits erpresst werden sollten:
  • Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
  • Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
  • Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.

Ist es bereits zu spät und Sie haben bereits eine Überweisung getätigt, kontaktieren sie schnellstmöglich ihren Kreditkartenanbieter oder ihre Bank. Es ist eventuell noch eine Rückholung des Geldes möglich. Wenn das Geld bereits auf dem Zielkonto eingegangen ist, kann diese Bank kontaktiert werden.

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