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Anklage gegen spirituellen Leiter einer buddhistischen Gemeinschaft

Anklageerhebung gegen 61-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Augsburg wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Landgericht Augsburg.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 61-jährigen spirituellen Leiter einer buddhistischen Gemeinschaft u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs in fünf Fällen, wegen sexuellen Missbrauchs in 22 Fällen und wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften zum Landgericht Augsburg – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – erhoben.

Der Angeklagte ist dringend verdächtig, zwischen 2005 bis Ende 2015 an zur Tatzeit zwischen 4 und 13 Jahre alten Buben sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben und/oder geschlechtsteilbezogene Bild- und Filmaufnahmen von den Geschädigten gefertigt zu haben.

Weiterhin wird dem Angeschuldigten vorgeworfen knapp 2000 Bild- und Videodateien mit kinderpornographischen Darstellungen und über 800 jugendpornographische Bild- und Videodateien besessen zu haben.

Der Angeklagte, der die Taten im Ermittlungsverfahren zum Teil eingeräumt hat, befindet sich seit Ende Juli 2016 in Untersuchungshaft in der Jugendvollzugsanstalt Gablingen.

Das Strafgesetzbuch sieht für sexuellen Missbrauch von Kindern Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 10 Jahren, für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis fünfzehn Jahren, für Besitz kinderpornographischer Schriften Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und für Besitz jugendpornographischer Schriften Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Termine zur Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt.

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