Landkreis und Stadt AugsburgRegionalnachrichten

Augsburg: Anklage gegen 20-Jährige nach tödlichem Messerstich erhoben

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat wegen eines tödlichen Messerstiches in Pfersee gegen eine 20-jährige Augsburgerin Anklage zum Landgericht Augsburg -Jugendkammer- wegen Mordes erhoben.

Am 27.11.2020 soll es gegen 18.30 Uhr zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen der dreiköpfigen Gruppe um die Angeschuldigte und einer dreiköpfigen, sich an der Bushaltestelle Uhlandstraße aufhaltenden Gruppe gekommen sein. Als es in der Folge zu einer Rangelei zwischen dem jetzt 28-jährigen Begleiter der Angeschuldigten und dem 28-jährigen Geschädigten kam, soll die Angeschuldigte ein mitgeführtes Klappmesser aus der Handtasche genommen und in ihrer Manteltasche verborgen und den Geschädigten aufgefordert haben, ihren Freund in Ruhe zu lassen.

Sie ist dringend verdächtig, sodann dem Geschädigten, ohne dass dieser mit einem Messerangriff durch die an der Schubserei nicht beteiligte Angeschuldigte rechnete, einen derart wuchtigen Stich in den oberen Brustbereich versetzt zu haben, dass der Geschädigte binnen weniger Minuten den Verletzungen erlag.

Gegen den 28-jährigen Begleiter haben die Ermittlungen keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung an dem Tötungsdelikt ergeben. Das Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung und anderem wurde abgetrennt und ist noch nicht abgeschlossen.

Die Angeschuldigte, die nach der Auseinandersetzung geflohen ist, konnte wenige Stunden später festgenommen werden und befindet sich seither in Unter-suchungshaft.

Das Strafgesetzbuch sieht für Mord lebenslängliche Freiheitsstrafe vor.

Da die Angeschuldigte zur Tatzeit Heranwachsende im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes war, wäre im Falle einer Verurteilung zu prüfen, ob statt der Rechtsfolgen des Strafgesetzbuches Ahndungen nach dem Jugendgerichtsgesetz auszusprechen wären.

Nach dem Jugendgerichtsgesetz wäre, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Verhängung einer Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren möglich.

Über die Eröffnung des Verfahrens wurde noch nicht entschieden und daher auch noch keine Termine zur Hauptverhandlung bestimmt.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.