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Augsburg: Anklageerhebung gegen Kinderarzt – 13 Fälle vorgeworfen

Gegen einen Kinderarzt aus Augsburg ergebt die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. zum Landgericht Augsburg – Jugendkammer als Jugendschutzkammer –

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 40-jährigen Kinderarzt aus Augsburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Kindern und von widerstandsunfähigen Personen, Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung, sich Verschaffen von kinderpornographischen Schriften, Besitz kinderpornographischer Schriften, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Beleidigung zur Jugendkammer als Jugendschutzkammer des Landgerichts Augsburg erhoben.

13 Jungen als Opfer – Teils unter Narkose gesetzt
Der Angeschuldigte ist dringend verdächtig in den Jahren 2007 bis 2014 13 Buben, zur Tatzeit im Alter zwischen 5 und 8 Jahren, gezielt angesprochen und mit Versprechungen zu entlegenen Orten wie Tiefgaragen oder Kellerräumen geführt zu haben, um dort sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen. In einem dieser Fälle soll der Angeschuldigte den 5-jährigen Geschädigten in seine Zweitwohnung in Hannover gebracht und ihm ein bei Kurznarkosen eingesetztes Arzneimittel verabreicht haben, bevor er ihn sexuell missbraucht haben soll.

Von eigenen Taten Bilder gefertigt
Der Angeschuldigte soll mehrfach von seinen Taten Bilder gefertigt und auf seinem PC gespeichert haben.

Weiterhin soll der Angeschuldigte, in zwei Fällen die Gelegenheit gemeinsamer Ausflüge mit einer Bekannten und ihren Kindern, bei denen er mit dem Sohn der Bekannten im Doppelzimmer übernachtete, dazu genutzt haben, dem Geschädigten sedierende (beruhigend bzw. antriebshemmende) Arzneimittel zu verabreichen und ihn dann sexuell zu missbrauchen.

Die vorgenannten Taten sollen in Augsburg, München, Nürnberg und Hannover begangen worden sein.

Unglaublich – Ausflüge organisiert und an Schulen angeboten
Weiterhin soll der Angeschuldigte in den Jahren 2013/2014 kostenlose Kinderausflüge mit Übernachtungen organisiert und in Augsburger Grundschulen angeboten haben, wobei er die Trägerschaft einer Hilfsorganisation für diese Freizeiten vorgespiegelt haben soll. Bislang besteht der dringende Verdacht, dass bei drei dieser Ausflüge der Angeschuldigte die Unterbringung in Pensionen und Appartements dazu genutzt hat, um an sechs von den zur Tatzeit zwischen sechs und zehn Jahre alten Kindern sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Bei einem der Ausflüge soll der Angeschuldigte hiervon auch eine Videosequenz erstellt und auf seinem Computer gespeichert haben.

Schließlich soll der Angeschuldigte eine Vielzahl von kinderpornographischen Bildern und Videos auf seinen PCs und auf externen Speichermedien besessen haben. In der Anklageschrift werden hiervon auszugsweise 192 Dateien vorgeworfen, die Szenen mit Kindern im Alter zwischen 0 und 13 Jahren zeigen, die mit einem oralen, vaginalen oder analen Eindringen, zum Teil mit Gewalt und zum Teil mit Tieren, einhergehen.

Das Strafgesetzbuch sieht folgende Strafrahmen für die gravierendsten Tatvorwürfe vor:
– Für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und von Widerstandsunfähigen sowie für Vergewaltigung jeweils Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu 15 Jahren,
– für sexuellen Missbrauch von Kindern und von Widerstandsunfähigen sowie für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren,
– für die Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung jeweils Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe,
– für das sich Verschaffen und den Besitz von kinderpornographischen Schriften Freiheitsstrafe von einem Monaten bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Termine zur Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt.

Kommentar:
Gesetzt dem Fall, die Anschuldigungen werden bei den Verhandlungen nachgewiesen ist unglaublich und unfassbar, wie ein Mensch solch schreckliche Taten an Kindern begehen kann. Tut dies dann auch noch ein Kinderarzt, der beruflich Kinder anfasst, erscheinen die Taten in noch dunklerem Licht. Mama geht zum Kinderarzt und glaubt sein Kind in gute Hände.
Wie muss man sich fühlen im Nachhinein zu erfahren, dass derjenige, dem man sein Kind anvertraut hatte, zu solchen Dingen fähig war?


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