Augsburg: Frau will sich Schlüsseldienst sparen und wählt den Notruf
Am gestrigen Samstag, 07.05.2022, wählte eine 51-Jährige den Notruf und meldete, dass sie sich aus ihrer Wohnung ausgesperrt habe.
Es stellte sich bei der Befragung der Anruferin heraus, dass kein Notfall vorlag. Zur Lösung des Problems wurde der 51-Jährigen empfohlen, einen Schlüsseldienst zu beauftragen. Der Vorschlag schien der Frau jedoch nicht zu gefallen und sie gab an, dass sie Opfer einer Straftat geworden sei. Aufgrund der Aussage wurden Einsatzkräfte zum Wohnort der Anruferin entsandt.
Bei der persönlichen Befragung vor Ort stellte sich die Lage jedoch überraschend anders dar. Die 51-Jährige war gänzlich unverletzt und wollte von der zuvor gemeldeten Straftat angeblich nichts mehr wissen. Nach eigenen Angaben wollte sie sich lediglich das Geld für einen Schlüsseldienst sparen.
Im Zweifel sollte man immer den Notruf wählen. Hier gilt das Motto: „Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig“. Ist einem jedoch bewusst, dass kein Notfall vorliegt und erfindet man eine Straftat, dann kann das strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Frau erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschen einer Straftat.