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Augsburg: „Führerschein für keine 30 Minuten“

Ein Autofahrer muss nach einem Unfall, am 03.12.2021, knapp 30 Minuten nach Abholen des Führerscheins diesen wieder abgeben.
Am Freitag ereignete sich gegen 16.30 Uhr in der Schaezlerstraße ein Verkehrsunfall. Ein 46-Jähriger war mit seinem Pkw auf der mittleren Spur unterwegs und übersah beim Fahrstreifenwechsel einen parallel fahrenden Pkw. Es kam zum Zusammenstoß.

Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass gegen den 46-Jährigen aktuell ein Fahrverbot besteht. Kurz vor dem Unfall holte der Mann seinen bis dahin verwahrten Führerschein bei einer Polizeidienststelle ab. Dort wurde er gegen Unterschrift darüber belehrt, erst ab Samstag, 00.00 Uhr, ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Diese Möglichkeit wird Betroffenen von Fahrverboten grundsätzlich gewährt, um ihnen Umstände zu ersparen. Dadurch können Betroffene nach Ablauf des Fahrverbots mit dem Pkw beispielsweise direkt in die Arbeit fahren, ohne vor Fahrtantritt eine Polizeidienststelle zur Entgegennahme des Führerscheins aufsuchen zu müssen.

Dieses Entgegenkommen der Behörden nutzte der 46-Jährige aus – nicht ohne Folgen. Fahrzeugschlüssel und Führerschein des Mannes wurden sichergestellt. Den Führerschein hatte er somit lediglich keine halbe Stunde in Händen.

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