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Augsburg: Kriminalpolizei fasst Vergewaltiger einer Prostituierten

Die Kriminalpolizei Augsburg konnte nun einen 19-Jährigen ermitteln, der nun als dringend Tatverdächtig für die Vergewaltigung einer Prostituieren in Augsburg gilt. DNA-Spur überführte ihn.
Am vergangenen Samstag, 26.09.2015, kam es in den frühen Morgenstunden zu einer Sexualstraftat in der Augsburger Hasengasse.

Gegen 05.45 Uhr erkundigte sich ein mutmaßlicher Freier bei einer dort arbeitenden 58-jährigen Prostituierten nach ihren Dienstleistungen. Nachdem sich beide handelseinig waren, ließ ihn die Frau in ihr Zimmer. Dort zwang er die Prostituierte dann allerdings unter Gewaltanwendung und massiven Drohungen zum kostenlosen Geschlechtsverkehr und riss ihr dann sogar noch eine Goldkette vom Hals, die er anschließend mitnahm. Die Frau blieb bei dem erzwungenen Geschlechtsakt zwar körperlich unversehrt, stand aber deutlich unter Schock. Nach der Tat flüchtete der Unbekannte über den Lauterlech in Richtung Jakobskirche. Eine anschließend sofort eingeleitete Fahndung nach dem Sexualtäter verlief negativ.

Wie jetzt allerdings bekannt wurde, zeigte der Täter bereits vor der Tat ein eher ungewöhnliches Verhalten: er bot der 58-Jährigen als Gegenleistung für ihre Dienstleistungen sein Handy als Zahlungsmittel an, weil er mittellos sei. Die Geschädigte lehnte dieses Angebot allerdings ab und bestand auf Bargeld.

Kripo ermittelt Täter durch DNA-Spur
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Augsburg führten nun zur Klärung der Tat.

Heute Morgen konnte ein 19-jähriger junger Mann aus Augsburg mit deutscher und usbekischer Staatsangehörigkeit festgenommen werden. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg einen Haftbefehl erwirkt. Bei seiner Vernehmung räumte er die Vergewaltigung der Prostituierten und den Raub ein.

Über DNA-Spuren, die am Tatort gesichert worden waren, fiel der Tatverdacht auf den jungen Mann. Ein Abgleich dieser Tatortspuren mit der DNA Datenbank erbrachte eine Übereinstimmung mit dem nun festgenommenen 19-Jährigen. Er war bereits in der Vergangenheit wegen schwerer Straftaten aufgefallen. Die Ermittlungen, insbesondere zum Verbleib der geraubten Kette dauern noch an.

Der Festgenommene wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnete und in Vollzug setzte.

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