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Erheblich betrunkene Mädchen rasten auf Plärrer aus – Sanitäter verletzt

Am 03.04.2018, gegen 17.50 Uhr, kam es auf dem Osterplärrer in Augsburg vor einem Auto-Scooter zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen drei Mädchen und jungen Frauen. Betrunkene 13-Jährige schlug nach Polizeibeamten, ein Sanitäter wurde verletzt.
Eine 16-Jährige rempelte den Kinderwagen einer 25-jährigen Mutter an und beleidigte sie mit derben Ausdrücken. Daraufhin mischte sich die 20-jährige Schwester der jungen Mutter ein und schlug der 16-Jährigen und deren 13-jähriger Freundin ins Gesicht. Die Beteiligten wurden von Polizeibeamten mit zur Plärrerwache genommen, um dort einen Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser ergab bei der 13-Jährigen einen Wert von über 1,1 Promille und bei der 16-Jährigen einen Wert von 2,2 Promille.

Beide Mädchen wurden im Sanitätsraum neben der Plärrerwache betreut. Sie waren allerdings schwer zu beruhigen und schrien immer wieder herum. Die 13-Jährige fing dann ein Telefonat mit einer Freundin an und redete sich im Laufe des Gespräches immer weiter in Rage. Daraufhin wurde ihr das Handy abgenommen. Nun drehte die Minderjährige erst recht auf und schlug nach einem Polizisten. Mit erheblichen Kraftaufwand gelang es dann, die 13-Jährige zu bändigen und ihr Handschellen anzulegen. Währenddessen schlug nun auch die 16-Jährige nach den Beamten. Zwei anwesende Sanitäter versuchten sie davon abzuhalten. Erst weiteren hinzugerufenen Polizeibeamten gelang es, die 16-Jährige mit Handschellen zu fixieren. Beide Mädchen wurden anschließend mit dem Rettungswagen in die Kinderklinik zur Ausnüchterung gefahren.

Ein Sanitäter erlitt durch das Verhalten der 16-Jährigen eine Prellung am Ellenbogen. Auf der Fahrt in die Kinderklinik bedrohte sie einen Polizisten dann noch verbal mit dem Tod.

Durch den Widerstand, den die 13-Jährige leistete, wurde ein Ärmel des Uniformhemdes eines Beamten zerrissen. Die Mutter der 13-Jährigen kam nach dem Anruf der Polizei zur Plärrerwache und war sichtlich schockiert über das Verhalten ihrer Tochter.

Aufgrund des strafunmündigen Alters der 13-Jährigen wird nur gegen die 16-Jährige Anzeige u. a. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erstattet.

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