Landkreis und Stadt Augsburg

Biburg: Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz

Ein Pkw-Fahrer hatte am Samstag, den 12.12.2020, gegen 09.00 Uhr eine Müllablagerung (Müllsäcke, Holzlatten, Ziegelsteine, Kartons) an der Staatsstraße 2510 bei Biburg festgestellt.
An der Müllablagerung stand ein Kleintransporter mit Anhänger, an dem zwei männliche Personen standen. Im Fahrzeug saß eine weitere männliche Person.

Bei der Aufnahme der Abfallentsorgung am Nachmittag durch Beamte der Polizeiinspektion Zusmarshausen erschien ein Kleintransporter vor Ort, dessen Fahrer angab, dass er am Vormittag mit einem Anhänger vor Ort gewesen sei. Da er den Anhänger anderweitig benötigt habe, habe er seinen Müll vorübergehend „zwischengelagert“. Der Mann verweigerte im Anschluss die Angabe seiner Personalien gegenüber den eingesetzten Beamten.

Der Mann muss nun neben einer Anzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auch noch mit einer Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz wegen Verweigerung seiner Personalien rechnen. Natürlich wurden die Personalien von den Beamten noch festgestellt.

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