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Bobingen: Verfahren nach Impfung eines 9-jährigen Kindes eingestellt

Verfahren gegen einen 54-jährigen Arzt, der im Juni 2021 im Impfzentrum Bobingen ein Kind impfte, wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen 54-jährigen Arzt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingestellt.

Dem damals im Impfzentrum in Bobingen tätigen Arzt wird vorgeworfen, Anfang Juni 2021 ein 9-jähriges Kind entgegen bestehender Vorschriften geimpft zu haben. Zur Impfung des Kindes kam es nur, weil der Vater auf die Frage des Beschuldigten, wer zu impfen sei, seine Tochter genannt haben soll. Der Beschuldigte erkannte dies nicht als Scherz, zumal das Kind sich statt des Vaters auf den Impfplatz setzte und die weiteren Vorbereitungen unwidersprochen geduldet wurden, unterließ aber die erforderlichen Kontrollen, um die unzulässige Impfung auszuschließen.

Für die Einstellung war insbesondere von Bedeutung, dass bis heute keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei dem Kind festgestellt wurden, dem Fehlverhalten des Beschuldigten ein der Situation unangemessenes, als Scherz gedachtes Verhalten des Vaters vorausging, die Eltern keinen Strafantrag gestellt haben, dem Beschuldigtem fristlos gekündigt wurde und ihn der Vorfall selbst sehr mitgenommen hat.

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