Diedorf: Polizei kontrolliert am Skaterplatz – Mann pinkelt neben Polizeibeamte
Die Polizeiinspektion Zusmarshausen führte am 30.04.2021 am Skaterplatz in Diedorf in Sachen Corona u.a. eine Schwerpunktkontrolle durch.
Gegen 20.00 Uhr wurde durch mehrere Beamte der Polizei Zusmarshausen der bekannte Jugendtreff „Skaterplatz“ in der Bahnhofstraße in Diedorf aufgesucht.
Dort hielten sich, wie fast täglich, mehrere Jugendliche auf, ohne sich an die vorgeschriebenen Corona-Regeln zu halten (kein Mindestabstand und keine Maske).
Von den rund 30 Jugendlichen flüchteten die meisten beim Erblicken der Polizei in alle Richtungen. Drei von ihnen konnten festgehalten und einer Kontrolle unterzogen werden.
Darunter ein sichtlich angetrunkener 17-Jähriger. Ihn erwartet eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Ein 26-jähriger Mann entblößte sich während der Identitätsfeststellung neben zwei männlichen Polizeibeamten komplett und urinierte splitterfasernackt neben diese auf den Boden. Auf Anweisung der Beamten zog er sich anschließend wieder an. Dabei nahm er sein T-Shirt vom Boden auf (dieses war nicht mit Urin verunreinigt) und warf es in Richtung Gesicht eines der Beamten. Der 26-Jährige wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und in den Arrest verbracht. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 2 Promille. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz, Beleidigung sowie Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Ein weiterer 16-Jähriger flüchtete zunächst über die angrenzenden Bahngleise welche kurze Zeit später von einem Güterzug befahren wurden. Die Flucht wurde durch die einsetzten Beamten beobachtet. Einige Zeit nach seiner Flucht, offenbar dachte er, dass die „Luft rein sei“, kehrte er auf den angrenzenden Parkplatz eines Supermarktes zurück. Dort konnte er durch noch vor Ort befindliche Polizeibeamte einer Kontrolle unterzogen werden. Alkoholisiert war der 16-Jährige nicht, führte aber bei seiner Kontrolle in seiner Umhängetasche Rauschgiftuntensilien und eine geringe Menge an Rauschgift mit. Zusammenfassend erwarten ihn Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und der Eisenbahnbau – und Betriebsordnung, da er die Bahngleise unberechtigt betreten hatte.