Durchsuchungen nach Vorfall bei CSD in Augsburg
Am 18.06.2022 kam es kurz nach Ende einer Versammlung zum Christopher-Street-Day zu einer Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe Jugendlicher bzw. Kinder und zwei 16- bzw. 19-jährigen Teilnehmern. Durch umgehend eingeleitete Ermittlungen sowie einer heutigen Durchsuchungsaktion konnten mittlerweile acht der insgesamt neun Tatbeteiligten identifiziert werden.
Ursächlich für die Auseinandersetzung am 18. Juni 2022 waren zunächst lautstarke homophobe Äußerungen und Provokationen seitens der Jugendlichen/Kinder, die dadurch ihre Ablehnung von Homosexuellen öffentlich wahrnehmbar zum Ausdruck brachten.
Der 16-Jährige und die 19-Jähriger, die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Heimweg von der Versammlung befanden, wurden auf das Geschehen aufmerksam und gingen auf die Gruppe zu, um diese auf ihr Verhalten anzusprechen.
Daraufhin wurden die beiden aus der Gruppe heraus ebenfalls beleidigt. Im weiteren Verlauf schlugen mehrere Personen aus der Gruppe mit Fäusten und Füßen auf die 16- und 19-Jährigen ein, u. a. auch gegen deren Kopf.
Die beiden wurden dadurch verletzt und mussten ambulant im Uniklinikum Augsburg behandelt werden.
Die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen und die im weiteren Verlauf durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen des Staatsschutzes der Kriminalpolizei Augsburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der gefährlichen Körperverletzung führten nun zur Ermittlung von insgesamt neun Tatbeteiligten. Sechs von ihnen konnten bis zu Beginn der heutigen Maßnahmen identifiziert werden. Dabei handelt es sich um zwei Jugendliche im Alter von 16 bzw. 17 Jahren, drei Kinder im Alter von 13 Jahren und einem Kind im Alter von 12 Jahren. Der 16-Jährige befindet sich zwischenzeitlich aufgrund eines anderweitig bestehenden Haftbefehls bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Heute in den frühen Morgenstunden wurden nach Beschluss des Amtsgerichts Augsburg die Wohnungen der sechs Tatbeteiligten durchsucht.
Die Durchsuchungen dienten der Auffindung von Beweismitteln und der Identifizierung der noch drei unbekannten Tatbeteiligten.
Tatsächlich konnten im Rahmen der Durchsuchungen zwei der bis dahin unbekannten Tatverdächtigen ermittelt und namentlich identifiziert werden. Dabei handelte es sich um zwei 15-Jährige. Auch bei diesen beiden Tatverdächtigen wurde eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet und durchgeführt.
Aufgrund Fluchtgefahr erließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Augsburg zudem einen Haftbefehl gegen den 17-jährigen Tatverdächtigen. Der 17-Jährige konnte im Zuge der heutigen Maßnahmen zuerst nicht angetroffen werden, stellte sich aber im Laufe des Tages selbstständig den Behörden. Der Haftbefehl gegen den 17-Jährigen wurde aufrecht erhalten und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.