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Hochfeld: 87-Jährige nach dem Tod einer 57-Jähriger wieder aus der Haft entlassen

Eine 87-Jährige aus Hochfeld stand im Verdacht, ihre 57-jährige Tochter erdrosselt zu haben und sich dann selbst versuchte umzubringen. Nachdem die Mutter in U-Haft war, wurde sie nun entlassen.

Am 10.06.2022 ging bei der Polizei um kurz vor 12.00 Uhr ein Notruf eines Angehörigen einer Familie im Hochfeld ein. Er teilte der Polizei den Tod einer 57-jährigen Frau mit. Erste Ermittlungen ergaben, dass eine 87-jährige Frau ihre seit Geburt behinderte und stark pflegebedürftige Tochter in der gemeinsamen Wohnung erdrosselte und sich danach dort selbst versuchte das Leben zu nehmen. Die Ermittlungen zu den Todesumständen werden von der Kriminalpolizei Augsburg geführt. Weitere Angaben können aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht gemacht werden.

Seitens der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde ein Haftbefehl gegen die 87-Jährige beim Amtsgericht Augsburg beantragt, der am Samstag von einem Ermittlungsrichter erlassen und in Vollzug gesetzt wurde. Die 87-Jährige befindet sich zwischenzeitlich in einer Justizvollzugsanstalt.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft nun am heutigen 22.06.2022 mitteilen, hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Augsburg den Haftbefehl gegen die 87-jährige Beschuldigte aufgehoben. Die bisherigen Ermittlungsergebnisse konnten ein eigenmächtiges Handeln der Beschuldigten und damit auch den dringenden Tatverdacht des Totschlags (§ 212 StGB) nicht erhärten. Die Beschuldigte wurde noch heute aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Ermittlungen werden derzeit wegen des Tatvorwurfs Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) fortgeführt. Insofern besteht jedoch kein Haftgrund.

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