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Königsbrunn: Betrunken andere gefährdet und nach Unfall geflüchtet

Keine so guten Ideen hatte ein 20-jähriger Autofahrer aus Königsbrunn am Samstagabend, 20.08.2022, womit er sich einigen Ärger einhandelte.
Er fuhr zunächst, gegen 19.25 Uhr, mit dem Pkw einer Bekannten, vom Norma-Parkplatz kommend mit zu hoher Geschwindigkeit und ungebremst in die Bgm-Wohlfarth-Straße ein. Hierbei gefährdete er seine Bekannte auf dem Beifahrersitz und einen Fußgänger, der sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste. Der Fahrer wollte nach Norden abbiegen, fuhr aber aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit über einen Randstein, schlitzte sich hierbei zwei Reifen auf und beschädigte mit der linken Front des Pkw einen gegenüberliegenden Fahnenmast der Stadt Königsbrunn. Der Fahnenmast brach am Sockel, geriet in Schieflage und wurde nur durch einen Baum am weiteren Fallen gehindert.

Zeugen verfolgen flüchtenden Pkw
Nach dem Aufprall fuhr der Unfallverursacher durch ein Kiesbankett wieder auf die Bgm-Wohlfarth-Straße auf und hinterließ mit den plattgefahrenen Reifen deutliche Spurrillen auf der Fahrbahn. Der gesamte Unfallablauf konnte durch mehrere Zeugen beobachtet werden, welche den Pkw danach bis zur Wohnanschrift des Fahrers und seiner Bekannten verfolgten. Dort stiegen die beiden Insassen aus und entfernten sich.

Die eingesetzte Polizeistreifenbesatzung der Bobinger Polizeiinspektion konnte die deutlich alkoholisierte Beifahrerin in ihrer Wohnung antreffen, vom Unfallverursacher fehlte zunächst jede Spur.

Deutlich betrunken
Er konnte allerdings kurz darauf von zur Unterstützung hinzugezogenen weiteren Polizeikräften beim Übersteigen eines Zauns zu einem Kindergarten beobachtet und beim Herausklettern gestellt werden. Bei einer genaueren Überprüfung stellte sich nun heraus, dass er mit über 2,6 Promille deutlich alkoholisiert war und außerdem keine Fahrerlaubnis hatte. Zur Gewinnung eines gerichtsverwertbaren Blutalkoholwertes wurde bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt.

Am Fahnenmast der Stadt Königsbrunn entstand Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro, am vom Unfallfahrer genutzten Pkw entstand Sachschaden in Höhe von etwa 2000 Euro.

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