Landkreis und Stadt Augsburg

Nordschwaben: Bilanz der polizeilichen Überwachungsmaßnahmen am Wochenende

Die nordschwäbische Polizei führt bereits seit dem 18.03.2020 umfangreiche Kontrollen im gesamten Schutzbereich zur Überwachung der bayernweit gültigen Allgemeinverfügung durch. Intensiviert wurden diese Überwachungsmaßnahmen nochmals nach dem in Kraft treten der aufenthaltsbeschränkenden Anordnung am 21.03.2020, 00.00 Uhr.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Menschen in Nordschwaben die aufenthaltsbeschränkende Anordnung nach derzeitiger Lagebewertung weitestgehend einhalten.

Gerade im besonders infektionskritischen Gastronomiebereich (Bars, Gaststätten) musste im gesamten nordschwäbischen Bereich kein Verstoß geahndet werden. Die konsequente Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von den Verantwortlichen vor Ort gewerbeübergreifend sehr diszipliniert umgesetzt. Lediglich am Samstag, 21.03.2020, stellten Einsatzkräfte in Untermeitingen (Kreis. Augsburg) einen geöffneten Verkaufsraum fest, der laut den anwesenden Mitarbeitern auf Anordnung der Regionalleitung des Unternehmens noch nicht geschlossen wurde. Die Beamten ordneten die sofortige Schließung des Verkaufsraums an und erstatteten Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

Die Einsatzkräfte unterzogen im Laufe des vorangegangenen Wochenendes (21./22.03.2020) 815 Personen, die sich in der Öffentlichkeit aufhielten und hierfür einen triftigen Grund glaubhaft machen mussten, einer Kontrolle. In 54 Fällen hatte dies eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz zur Folge, da die Betroffenen bewusst gegen die Aufenthaltsbeschränkung verstoßen hatten bzw. uneinsichtig waren. Etwa 30 Personen erhielten von der Polizei Platzverweisungen.

Aufgrund des zwar kalten, aber sehr sonnigen Sonntags, entwickelte sich in den Nachmittagsstunden das Naherholungsgebiet um den Augsburger Kuhsee zum Hotspot bzw. Schwerpunkt der notwendigen Überwachungsmaßnahmen. Eine Vielzahl an erholungssuchenden Menschen wählte das Areal für einen, unter strengen Voraussetzungen, erlaubten Spaziergang aus. Dies führte aufgrund der Vielzahl an Menschen zu kritischen Situationen, da der vorgegebene

Mindestabstand von 1,5 Meter teilweise nicht mehr gewährleistet war. Während die Mehrheit der angetroffenen Personen tatsächlich einzeln oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand spazieren ging, nutzten einige Besucher Parkbänke und Wiesen, um sich teils in Gruppen niederzulassen und mitgeführte Getränke zu konsumieren. Gemeinsam mit dem Ordnungsdienst der Stadt Augsburg wurden die betreffenden Personen angesprochen und aufgefordert, sich von den Bänken bzw. Wiesen zu entfernen.

Zwei weitere Fälle, die eine Anzeigenerstattung wegen eines Vergehens nach dem Infektionsschutzgesetz zur Folge hatten:

22.03.2020, 20.10 Uhr:
Vier befreundete Männer im Alter von 21, 23, 24 und 25 Jahren feierten in Höchstädt a.d. Donau eine Schrebergartenparty und zeigten sich bei der Kontrolle völlig uneinsichtig.

22.03.2020, 15.45 Uhr:
In Augsburg hielt sich eine 30-jährige Frau mit ihrem Freund sowie ihren beiden Kindern trotz deutlich lesbarer Verbotsschilder auf einem Spielplatz auf. Das Verlassen des Spielplatzes verweigerte sie ebenso, wie die Angaben ihrer Personalien. Erst als die Einsatzkräfte gezwungen waren, die laut schreienden Betroffenen zur Feststellung ihrer Identität in das Dienstfahrzeug zu bringen, zeigte sich diese einsichtig.

Im Nachgang zum ersten Wochenende der Ausgangsbeschränkung appelliert die Polizei Nordschwaben nochmals an das Verantwortungsbewusstsein aller hier lebenden Menschen, die Allgemeinverfügung sowie die Ausgangsbeschränkung zum Schutz der Gesundheit aller zu beachten.

Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern führen die Ausgangsbeschränkung und der tägliche Umgang damit zu unterschiedlichsten Fragen. Eine sehr umfangreiche FAQ-Liste finden Interessierte auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php.

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