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Polizeibeamter nach Reden auf „Corona-Versammlungen“ suspendiert

Das Polizeipräsidium Schwaben Nord sprach am 14.01.2021 einem mittlerweile zur Polizeiinspektion Dillingen abgeordneten ehemaligen Angehörigen der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg ein Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte aus.

Der Kriminalhauptkommissar trat im Laufe der zurückliegenden Monate wiederholt als Redner bei Versammlungen auf, die sich gegen die Regelungen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie richteten und stellte dabei öffentlich einen Bezug zu seiner Tätigkeit als Polizeibeamter her. Mit seinen Auftritten bei verschiedenen Veranstaltungen hat der Beamte nach Auffassung des Polizeipräsidiums insbesondere auch gegen das beamtenrechtliche Gebot zur politischen Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen, weshalb bereits Ende August des vergangenen Jahres ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet wurde.

Im Rahmen einer Versammlung am 03.01.2021 in Nürnberg behauptete der Beamte nun, dass die Polizei seit März „zigtausende von rechtswidrigen Maßnahmen treffen“ würde und verglich diesen Sachverhalt mit Maßnahmen der Volkspolizei der ehemaligen DDR im Zusammenhang mit den Ereignissen im Jahre 1989.

U.a. diese Äußerungen führen nun mit sofortiger Wirkung zum Erlass des Verbots der Führung der Dienstgeschäfte. Mit den Aussagen in Nürnberg verletzt der suspendierte Beamte das Mäßigungsverbot sowie die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht und schadet dem Ansehen der Bayerischen Polizei in der Öffentlichkeit.

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