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Universität Augsburg: Aufhebung des Besuchsverbot ab 03. Juni

Ab kommenden Donnerstag, den 3. Juni 2021, sind Besuche von Patienten im universitären Krankenhaus in Augsburg wieder möglich. Wie zeigt die Besucherampel.
Ab Donnerstag, den 3. Juni 2021 (Fronleichnam), wird das Besuchsverbot am Universitätsklinikum Augsburg aufgehoben und es tritt eine stufenweise aufgebaute Besucherregelung in Kraft – die sogenannte Besucherampel.

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Michael Beyer, Vorstandsvorsitzender und Ärztlicher Direktor, sagt dazu: „Wir sind sehr froh, dass wir das Besuchsverbot teilweise wieder aufheben und so unseren stationären Patienten die Möglichkeit geben, wieder Besuch empfangen zu können.“ Mit der Besucherampel könne das universitäre Krankenhaus tagesaktuell auf das regionale Infektionsgeschehen in Stadt und Landkreis Augsburg, aber auch der Region Schwaben reagieren, so Beyer. Kommt es z.B. zu einer Veränderung der vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte in der Region, „werden auch wir unsere Besuchsregelungen nach dem Ampelsystem anpassen“, erklärt der Ärztliche Direktor. Neben den Inzidenzwerten fließen aber auch andere Kriterien in die Entscheidung, welche Stufe der Besucherampel für das Klinikum gilt, mit ein. Daher ist es ratsam vor einem Besuch die tagesaktuelle Regelung auf der Internetseite des Krankenhauses, unter www.uk-augsburg.de/coronavirus, bzw. /besucherampel einzusehen. Springt die Ampel z.B. auf Rot wird ein Besuchsverbot verhängt. In den Bereichen Gelb, Hellgrün und Dunkelgrün gelten jeweils abgestufte Besuchsregelungen (→ siehe » Besucherampel). Beyer ergänzt: „Leider ist es uns trotz der Lockerungen nicht möglich Besuche auf den COVID-Normalstationen und den COVID-Intensivstation zuzulassen.“ Auch Besuche auf den Intensivstationen sind nur eingeschränkt möglich. Die Internetseite wird, da der 3. Juni ein Feiertag ist, schon am Vortag aktualisiert.

UK Augsburg Besucherampel
Quelle: UK Augsburg

 

Das heißt, folgende Personen haben Zutritt:

  • G – GEIMPFT = Vollständig geimpfte Personen
    Vorlage des Impfausweis, 2 Impfungen, mind. 14 Tage zurückliegend
  • G – GENESEN = Genesene Personen
    Vorlage des positiven PCR-Test > 28 Tage aber < 6 Monate ODER
    Vorlage des positiven PCR-Test > 6 Monate + 1. Impfung ODER
    Vorlage des positiven PCR-Test und Genesungsnachweis
  • G – GETESTET = Negativ getestete Personen
    Vorlage eines negativen Test →  Bei den Testungen gilt ein negatives PCR-Ergebnis (für 48 h) oder ein negativer Antigen-Schnelltest (für 24 h) mit einem Ergebnisbericht einer medizinischen Einrichtung, dazu zählen z.B. Apotheken, Arztpraxen oder Testzentren.

Einlasskontrolle & Onlineanmeldung

Bei der Anmeldung, bzw. in der Einlasskontrolle nehmen wir die Personalien von Besuchenden, Gästen und z.B. auch Lieferanten auf und fragen z.B.: Wann und wer besucht werden soll? Wir fragen nach dem Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum, sowie nach Symptomen einer Infektion und möglichen Kontakten zu Personen, die sich mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2, COVID-19) angesteckt haben, sowie Ihrem aktuellen eigenen Status als geimpfte, genese oder getestete Person – wir benötigen diese Daten um einschätzen zu können, ob ein Besuch, bzw. Zutritt zu unserem Haus möglich ist oder nicht. Und um im Infektionsfall eine spätere Nachverfolgung möglich zu machen.

Für alle Gebäude und Standorte (also die Krankenhäuser in Kriegshaber und in Haunstetten, sowie die Kinderklinik Augsburg | Mutter-Kind-Zentrum Schwaben) können Besuchende die Daten bereits vor ihrem Besuch online erfassen und die Fragen beantworten.

So geht es:

Nach Eingabe der Daten erhalten die Besuchenden einen eigenen QR-Code (digital und als E-Mail), den sie bitte in der Einlasskontrolle vorzeigen. Bitte beachten Sie, dass dieser QR-Code nur einmal gültig ist. Das heißt, Besuchende müssen sich für jeden Besuch neu anmelden, da sich die in der Selbstauskunft angegebenen Daten jederzeit ändern können. Bitte beachten Sie auch, dass eine Onlineanmeldung nicht den Einlass garantiert.

Hier geht zur Onlineanmeldung:

Onlineanmeldung

BESUCHENDE – ohne Onlineanmeldung

Besuchende, denen es nicht möglich ist ihren Besuch online anzumelden, werden in der Einlasskontrolle durch die Mitarbeitenden des Klinikums registriert – auch hier fragen die Mitarbeitenden die Daten ab. Dies kann zu Verzögerungen im Betriebsablauf und längeren Wartezeiten führen.

Wartezeit

Bitte beachten Sie, dass es bei der Eingangskontrolle zu längeren Wartezeiten kommen kann. Helfen Sie mit, die Wartezeiten in der Einlasskontrolle zu verkürzen, indem Sie sich vorab online anmelden/registrieren und so Ihre Daten den Mitarbeitenden am Einlass digital zur Verfügung gestellt werden können und indem Sie Ihre Besuchsstunde nicht nur am Nachmittag (ab 14 Uhr), sondern auch mal am frühen Abend (bis 19 Uhr) planen.

Weitere Hinweise – Die AHA-L-Regel!

Bitte beachten Sie, dass auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden des Universitätsklinikums Augsburg die Pflicht zum Tragen einer Maske besteht (für Besuchende: FFP-2-Maske) – bitte halten Sie trotz der Lockerungen Abstand zu einander, waschen und desinfizieren Sie sich die Hände und lüften Sie die Räume, in denen Sie sich aufhalten regelmäßig.

Zutritt verboten

Weiterhin ist – zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden – Besuchern das Betreten des Universitätsklinikums nicht möglich, wenn:

  • Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen internationalen Risikogebiet aufgehalten haben,
  • Sie in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden,
  • Sie in den letzten 7 Tagen Fieber, Husten, Atemnot oder andere Symptome einer Atemwegserkrankung, oder einen Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns hatten,
  • Ihnen vom Gesundheitsamt Quarantäne verordnet wurde.

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