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Zoll: Augsburger Zoll beteiligte sich an bundesweiter Aktion bei Gaststättenkontrollen

Der Zoll prüft bundesweit im Gaststättengewerbe – Hauptzollamt Augsburg beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung

84 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg waren am 03. Juni 2022 an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe erfolgreich im Einsatz. Durch die Zöllner*innen wurden sieben Strafverfahren sowie zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

67 Arbeitgeber und 247 Personen überprüft
Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Augsburg überprüften 67 Arbeitgeber des Gaststättengewerbes und befragten dort insgesamt 247 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer. Bei den Kontrollen konnten Verstöße u. a. gegen das Mindestlohngesetz und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgestellt werden, die zur Einleitung von zahlreichen Ordnungswidrigkeitenverfahren führten. Zudem wurden drei Strafverfahren wegen Beitragsbetrug sowie vier Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. 42 Sachverhalte bedürfen einer weiteren Überprüfung durch die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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