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Amendingen: Mehrere Schüsse und sechs Verletzte bei Streit ums Umgangsrecht

Am 02.09.2019 liefen bei der Einsatzzentrale für Schwaben Süd-West gegen 20.40 Uhr eine Vielzahl von Mitteilungen zu Schüssen in Amendingen auf.
Nachdem mehrere Anwohner den Polizeinotruf verständigen wurden mehrere Streifenfahrzeuge an die Tatörtlichkeit entsandt. Da ein Pkw vom Tatort geflüchtet sein soll, wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen in die Wege geleitet. Neben zahlreichen Kräften der Polizeiinspektion Memmingen waren auch Streifenfahrzeuge der umliegenden Polizeireviere, Diensthundeführer und Zivilkräfte im Einsatz.

Fahrzeug am Bahnhof gestoppt
Der Pkw konnte im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen am Bahnhof in Memmingen festgestellt werden. Darin befanden sich der schwerverletzte Kindsvater und zwei seiner Angehörigen.

Streit um das Umgangsrecht
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Memmingen ergaben bislang, dass es zwischen mehreren Personen zweier Familien zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung kam. Der Grund für die Auseinandersetzung dürfte in der Trennung der Kindseltern und der daraus resultierenden Belange um das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind zu suchen sein.

Vier Männer und zwei Frauen (darunter auch die Eltern des Kindes), im Alter von 22 bis 52 Jahren, wurden bei der Auseinandersetzung teils schwer, aber nicht lebensgefährlich, verletzt und in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Personen erlitten u. a. Augenreizungen, Prellungen und Frakturen, zwei von ihnen Stichverletzungen. Drei Männer befinden sich weiter in stationärer Behandlung, die anderen Personen konnten das Krankenhaus zwischenzeitlich verlassen.

Eine bei der Tat verwendete Schreckschusswaffe konnte aufgefunden und sichergestellt werden.

Tabablauf muss noch ermittelt werden
Der genaue Tatablauf ist aufgrund widersprüchlicher Angaben der Beteiligten noch nicht geklärt und Gegenstand der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei Memmingen. Alle Personen befinden sich auf freiem Fuß. Die Ermittlungen werden wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Sowohl das Kind, als auch Unbeteiligte kamen bei der Auseinandersetzung nicht zu Schaden.

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